E-Government - Angebote der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

Die Anträge "Fertigstellungsmeldung" und "Fristverlängerung" können auch über das E-Governmentportal elektronisch übermittelt werden.

Die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht des Amtes der Oö. Landesregierung bietet im Bereich E-Government folgende Dienste im Bereich Wasserrecht an:

  • Fertigstellungsmeldung

  • Fristverlängerung

Bitte beachten Sie, dass diese Dienste derzeit nur bei Bescheiden mit erlassender Behörde 'Landeshauptmann von Oberösterreich' möglich sind.

Fertigstellungsmeldung (Wasserrecht)

Nach Fertigstellung und vor dem Betrieb der Anlage ist vom Wasserberechtigten der Behörde mitzuteilen dass die Anlage fertig gestellt sei.  Meist sind auch Ausführungsunterlagen vorgeschrieben, die dann der Behörde vorzulegen sind.
Da die Erarbeitung der Ausführungsunterlagen oft einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, kann mit diesem Formular die Fertigstellungsmeldung vorweg elektronisch erfolgen.

 

Fristverlängerung bei Baubeginn- & Fertigstellungsfrist (Wasserrecht)

Mit diesem Formular können Sie eine Verlängerung  jener Frist beantragen, welche im Bewilligungsbescheid entweder als Baubeginns- oder als Bauvollendungsfrist festgesetzt wurde. Bei der Baubeginnsfrist handelt es sich um jene Frist bis zu welcher mit dem Bau der Anlagen begonnen werden muss, bei der Bauvollendungsfrist um jene, bis zu der das bewilligte Vorhaben fertig gestellt sein muss.

Es kann passieren, das entweder mit dem Bau der Anlage bzw. mit der Fertigstellung auf Grund  unvorhersehbarer Umstände nicht zeitgerecht begonnen oder die Anlagen nicht fristgemäß fertig gestellt wurden.
Um ein Erlöschen der Bewilligung zu verhindern ist rechtzeitig vor Fristablauf um "Fristverlängerung" anzusuchen.
 

Ausführungsunterlagen sind in jedem Fall auf postalischem Wege zu übermitteln.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: