Schulbüchereien in Pflichtschulen

Gefördert werden Investitionen für Schulbüchereien von oö. Pflichtschulerhaltern an Volksschulen, Mittelschulen und Polytechnischen Schulen.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Schulerhalter für Volksschulen, Mittelschulen sowie Polytechnische Schulen

Was wird gefördert?

Ankauf von

  • Büchern,
  • Zeitschriften und
  • E-Readern

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Investitionskosten.

  • Volksschulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 800 Euro pro Schule.
  • Mittelschulen und Polytechnische Schulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.000 Euro pro Schule.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Anträge dürfen ausschließlich Investitionen aus dem Schuljahr 2022/2023 enthalten.

  • Volksschulen: Kein eigener Büchereiraum erforderlich; die Förderung wird auch für sogenannte Klassenbüchereien gewährt; Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in (Ausbildungsbestätigung ist vorzulegen).
  • Mittelschulen und Polytechnische Schulen: Eigener Raum für die Bücherei sowie Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in (Ausbildungsbestätigung ist vorzulegen).

Abwicklung / Antragstellung

  

  • Pro Schule kann nur ein Antrag gestellt werden.
  • Der Antrag ist bis 8.7.2023 mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft zu richten.

Formular

  • Schulbüchereien an Volksschulen (KGD-Geft/E-48)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

    Herunterladen 297,33 KB).
  • Schulbüchereien an Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen (KGD-Geft/E-47)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

    Herunterladen 294,13 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: