Wer wird gefördert?
Oberösterreichische Schulerhalter für Volksschulen, Mittelschulen sowie Polytechnische Schulen
Was wird gefördert?
Ankauf von
- Büchern,
- Zeitschriften und
- E-Readern
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Investitionskosten.
- Volksschulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 800 Euro pro Schule.
- Mittelschulen und Polytechnische Schulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.000 Euro pro Schule.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Anträge dürfen ausschließlich Investitionen aus dem Schuljahr 2022/2023 enthalten.
- Volksschulen: Kein eigener Büchereiraum erforderlich; die Förderung wird auch für sogenannte Klassenbüchereien gewährt; Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in (Ausbildungsbestätigung ist vorzulegen).
- Mittelschulen und Polytechnische Schulen: Eigener Raum für die Bücherei sowie Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in (Ausbildungsbestätigung ist vorzulegen).
Abwicklung / Antragstellung
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- Pro Schule kann nur ein Antrag gestellt werden.
- Der Antrag ist bis 8.7.2023 mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft zu richten.
Formular
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Schulbüchereien an Volksschulen (KGD-Geft/E-48)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen . -
Schulbüchereien an Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen (KGD-Geft/E-47)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .
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Richtlinien Volksschulen
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Richtlinien für die Förderung von Schulbüchereien an Volksschulen
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Richtlinien Mittelschulen & PTS
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Richtlinien für die Förderung von Schulbüchereien an Mittelschulen und Polytechnischen Schulen