Wer wird gefördert?
Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.
Abwicklung / Antragstellung
Um den Landesbeitrag ist bis spätestens 20. Februar eines jeden Kalenderjahres mittels Formblatt KGD-Geft/E-84 anzusuchen.
Die Förderung wird gemäß den Richtlinien in zwei Jahresraten im April und Oktober für das jeweilige Kalenderjahr angewiesen.
Formular
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Transport von Kindergartenkindern (KGD-Geft/E-84)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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