Der Wärme- und Stromverbrauch pro Nutzfläche wird zumeist als Teil des Gebäudeinventars laut Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) veröffentlicht und ermöglicht Vergleiche mit anderen Gebäuden gleicher Nutzung.
Weiterführende Informationen
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Inventar der Gebäude laut EED III Art. 6 (5)
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Zusammenstellung des Bundesministeriums
