Chorwesen

Förderung von Chören für Konzerte, Jahresprogramme.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden oberösterreichische Chöre, wobei es sich bei der Förderwerberin/beim Förderwerber um eine natürliche Person oder einen Verein handeln muss.

Was wird gefördert?

  • Jahresprogramme
  • Teilnahme Konzerte und Wettbewerbe

Nicht gefördert werden Chorausflüge und die musikalische Umrahmung von privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern etc. 

Wie wird gefördert?

Vergeben werden Jahresprogramm- und Projektförderungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bei Jahresprogrammen, Konzert- und Wettbewerbsteilnahme: Vereinssitz in Oberösterreich

    sowie

    Regelmäßige Konzerte, mit mindestens zwei konkreten öffentlich zugänglichen Terminen pro Jahr, müssen veranstaltet werden.

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Anzahl öffentlicher Konzerte
  • Aufführung zeitgenössischer Werke
  • Schwerpunktsetzung auf Kompositionen oberösterreichischer Musikerinnen/Musiker
  • Nachwuchsförderung
  • Teilnahme an nationalen oder internationalen Wettbewerben
  • regionale Bedeutung
  • Kulturbotschafterinnen/Kulturbotschafter für Oberösterreich

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • gegebenenfalls weitere Förderzusagen (sofern bereits vorhanden)
  • Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: