Wer wird gefördert?
Gefördert werden oberösterreichische Chöre, wobei es sich bei der Förderwerberin/beim Förderwerber um eine natürliche Person oder einen Verein handeln muss.
Was wird gefördert?
- Jahresprogramme
- Teilnahme Konzerte und Wettbewerbe
Nicht gefördert werden Chorausflüge und die musikalische Umrahmung von privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern etc.
Wie wird gefördert?
Vergeben werden Jahresprogramm- und Projektförderungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
-
Bei Jahresprogrammen, Konzert- und Wettbewerbsteilnahme: Vereinssitz in Oberösterreich
sowie
Regelmäßige Konzerte, mit mindestens zwei konkreten öffentlich zugänglichen Terminen pro Jahr, müssen veranstaltet werden.
Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:
- Anzahl öffentlicher Konzerte
- Aufführung zeitgenössischer Werke
- Schwerpunktsetzung auf Kompositionen oberösterreichischer Musikerinnen/Musiker
- Nachwuchsförderung
- Teilnahme an nationalen oder internationalen Wettbewerben
- regionale Bedeutung
- Kulturbotschafterinnen/Kulturbotschafter für Oberösterreich
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- gegebenenfalls weitere Förderzusagen (sofern bereits vorhanden)
- Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
