Filmförderung - Nachwuchsfilm

Förderung für junge FilmemacherInnen zur Unterstützung von Debüt- und Abschlussfilmen.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Filmschaffende ab dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr, die aufgrund einer laufenden fachspezifischen Ausbildung oder mangels professioneller Vorerfahrung keinen Anspruch auf reguläre Filmförderung haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerische Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilme junger oberösterreichischer Filmschaffender.

Wie wird gefördert?

Zu den förderbaren Kosten zählen alle Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung bzw. Herstellung oder Verwertung von Filmen (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.).

Verpflegungskosten können bis zu einer Höhe von maximal 5% der Projektkosten anerkannt werden. Nicht akzeptiert werden Kosten für alkoholische Getränke oder Rauchwaren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • persönlicher Oberösterreichbezug durch RegisseurIn und/oder DrehbuchautorIn. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) in Oberösterreich liegt, oder
  • Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich
  • Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung.
  • schlüssiger Verwertungsplan
  • Keine Förderbasis besteht für rein kommerzielle Projekte wie Werbefilme, Imagefilme, Auftragsproduktionen, reine Konzert- oder Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten sowie Musikvideos.

Abwicklung / Antragstellung

Die Vergabe erfolgt im Wege eines Fördercalls für Nachwuchsfilme. Die nächsten Calls finden am 14. März 2024 (Jurysitzung am 18. April 2024) sowie am 22. August 2024 (Jurysitzung am 26. September 2024) statt.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Treatment und Synopsis
  • gegebenenfalls Drehbuch bzw. Auszüge daraus
  • Regiekonzept
  • Termin- und Produktionsplan
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Verwertungsplan
  • Darstellung des Oberösterreichbezugs
  • Lebensläufe der hauptverantwortlichen Personen
  • gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: