Öffentliche Bibliotheken

Die Förderung dient der weiteren qualitätsmäßigen Verbesserung und der Erweiterung des Medienbestands.

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden
  • Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Pfarrgemeinden
  • Öffentliche Bibliotheken in kooperativer Trägerschaft
  • Öffentliche Bibliotheken die als Vereine organisiert sind

Was wird gefördert?

  • Ergänzung und Erneuerung des Bibliotheksbestands
  • EDV-Hardware
  • EDV-Software
  • Einrichtung der Bibliothek
  • Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und Zusatzpunkten zusammen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ).
  • Wochenöffnungszeit von mindestens vier Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  • Zumindest eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer bibliothekarischen Fachausbildung.
  • Verwendungsnachweis des Vorjahres (Bestätigung über getätigte Investitionen), sofern im Vorjahr eine Förderung ausbezahlt wurde.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 30. September des jeweiligen Kalenderjahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: