Tagung am 24. und 25. Juni 2021 als Videokonferenz

Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz

A.1. Rasche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspaketes und der Einwegplastikrichtlinie durch Stärkung von Mehrweg bei Getränkeverpackungen und im Take-Away-Bereich

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ruft ihre Beschlüsse aus dem Jahr 2020 zu A3.1 und A3.3 in Erinnerung und ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um Umsetzung, wobei insbesondere eine stufenweise Steigerung des Mehrweganteiles mit begleitender Evaluierung vorzusehen wäre.

Des weiteren sollen folgende Punkte mit der Zielsetzung der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung umgesetzt werden:

  • Für die Take-Away-Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung soll geprüft werden, ob neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen angeboten werden können um Essen sowie Getränke (coffee-to-go, Mehrwegflaschen statt Dosen oder Einwegflaschen) aus dem Lokal bzw. Restaurant selbst mitzunehmen. Weiters soll geprüft werden, ob dieses Mehrwegangebot auch für die Zustellung über Lieferdienste möglich ist.
  • Ein Anspruch auf das Befüllen selbst mitgebrachter Behälter für Essen und Getränke soll geprüft werden.

A.2. Vermeidung/Verwertung von Kunststoffabfällen

gemeinsam behandelt mit

A.3. Bundeslandweit einheitliche Leichtverpackungssammlung

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie rasch mit den Ländern Kontakt aufzunehmen, um eine gemeinsame Vorgangsweise bezüglich einer künftigen bundesland-einheitlichen Verpackungssammlung bezüglich Leichtverpackungen und Metallverpackungen festzulegen. Die Weiterführung von uneinheitlichen Sammelsystemen steht den Zielen einer modernen Kommunikation und den Zielen der Kreislaufwirtschaft entgegen.

A.4. Recycling - Recyclingziele erreichen, Akteure unterstützen

Dieser TOP wurde von Salzburg zurückgezogen.

A.5. Novelle Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

Dieser TOP wurde von Niederösterreich zurückgezogen.

A.6. Vermeidung von Mikroplastik

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den aktuellen Stand der Maßnahmen zum Thema Mikroplastik zu berichten.

A.7. Einführung eines Reparierbarkeitsindex für Elektro-/Elektronikgeräte

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, die Möglichkeiten zur Einführung eines Reparierbarkeitsindex für Elektro-/Elektronik­geräte und allenfalls weiterer Produkte nach dem Vorbild Frankreichs in Österreich zu prüfen. Weiters wird Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ersucht sich für eine bessere Verankerung der Reparierbarkeit von Elektro-/Elektronik­geräte in der EU Ökodesign-Richtlinie einzusetzen.

A.8. Förderung von Reparaturen

Die Reparatur von Gegenständen liefert einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum aktiven Klimaschutz. Denn Reparieren statt Wegwerfen schont Ressourcen und spart dadurch auch Treibhausgasemissionen ein. Reparieren ist gelebte Kreislaufwirtschaft.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit den Bundesländern ein Modell für eine bundesweite Förderung von Reparaturen – unter Berücksichtigung der bisherigen Förderprogramme der Länder – zu erarbeiten und rasch umzusetzen.

A.9. Einheitliche Kennzeichnung von kompostierbaren Biokunststoffsäcken zur Vorsammlung von Bioabfall

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort,

  • die Einführung einer einheitlichen und für die VerbraucherInnen leicht erkennbaren Kennzeichnung von zertifizierten, auch zuhause kompostierbaren Vorsammelsäcken für Bioabfälle, insbesondere von solchen aus Biokunststoffen, zu prüfen,
  • das über den Einzelhandel vertriebene Angebot an Vorsammelsäcken für Bioabfälle im Hinblick auf deren Zertifizierung bezüglich Kompostierbarkeit und Eignung zur Eigenkompostierung (insbesondere EN 13432 und OK compost Home) zu erheben
  • das Ziel zu verfolgen, nur noch EN 13432 und zuhause kompostierbare Vorsammelhilfen und Tragetaschen für Obst und Gemüse in Verkehr bringen zu lassen
  • gemeinsam mit dem Einzelhandel Möglichkeiten für eine kompostverträgliche Preisetikettierung von solchen kompostierbaren Knotenbeuteln zu prüfen, welche als Tragetaschen für Obst und Gemüse an Endverbraucher abgegeben werden und im Anschluss als Vorsammelsäcke für Bioabfall genutzt werde können.

A.10. Lebensmittelverschwendung – Aktionsplan und Weitergabe genusstauglicher Lebensmittel

Eine deutliche Reduktion der Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist bis dato noch nicht gelungen und das Ziel einer Halbierung bis 2030 erscheint nur mit vermehrten Anstrengungen auf allen Ebenen erreichbar. Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt daher die Intention der Bundesregierung, einen Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung zu erarbeiten.

Weiters ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

  • über den Stand der (geplanten) Arbeiten zum Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung zu informieren,
  • die Bundesländer bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans einzubeziehen und
  • sich im Zuge des Erarbeitungsprozesses unter anderem dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Möglichkeiten für ein Verbot des Entsorgens von genusstauglichen Lebensmitteln im Lebensmittelhandel sowie die verpflichtende Weitergabe an caritative Organisationen geprüft werden.

A.11.

(siehe TOP C.2.)

A.12. Strategie für (Alt)Textilien

Alttextilien stellen einen wesentlichen Abfallstrom dar, der bis dato noch zu wenig getrennt erfasst und einer Wiederverwendung bzw. einem Recycling zugeführt wird. Aufbauend auf bereits vergebene Studien durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind daher auch in Österreich zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

  • über die Erkenntnisse aus den beauftragten Studien zu berichten,
  • über die geplanten weiteren Schritte im Bereich Alttextilien zu informieren und
  • bei der Erarbeitung einer österreichweiten Strategie für Alttextilien die Bundesländer einzubeziehen. Die Strategie sollte ebenso die Unterstützung der Forschung und Entwicklung der dazu notwendigen Sortier- und Recyclingtechnologien beinhalten.

A.13. Ausreichende Übergangsfristen für die Umsetzung zukunftsfähiger Konzepte zur Rückgewinnung von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Abstimmung mit Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in den zukünftigen Vorgaben zur Rückgewinnung/Nutzbarmachung von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen ausreichende Übergangsfristen vorzusehen. Verpflichtungen zu einer weiteren Behandlung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlämmen sollten erst ab einer Anlagengröße von 50.000 EW60 verankert werden.

A.14. Littering reduzieren, konkrete Maßnahmen verankern

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit den Bundesländern weitere, über die Öffentlichkeitsarbeit hinausgehende substanzielle Anti-Littering-Maßnahmen zu erarbeiten.

A.15. Evaluierung und Information betreffend der Einhaltung der Rücknahmeverpflichtung für Motoröle und Ölfilter

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Einhaltung der bestehenden unentgeltlichen Rücknahmeverpflichtung für gewerbsmäßige Abgeber von Motorölen gemäß § 12 AWG 2002 zu evaluieren.

Ein solches Evaluierungsergebnis wäre eine gute Grundlage für eine gezielte Informationskampagne zur verbesserten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

A.16. Parteistellung von Gemeinden im vereinfachten Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 AWG

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie darauf hinzuwirken, dass die Parteistellung im vereinfachten Verfahren in § 50 Abs. 4 AWG 2002 insofern ausgeweitet wird, als dass Gemeinden auch in Verfahren betreffend Bodenaushubdeponien mit einem Gesamtvolumen unter 100.000 m³ die (volle) Parteistellung im Sinne des § 42 Abs. 1 Z 6 AWG 2002 zukommt.

B.1. Forcierung von Homeoffice und Videokonferenzen

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich in der Bundesregierung für eine Forcierung von Homeoffice und Videokonferenzen einzusetzen, um auch zukünftig positive Effekte auf die Umwelt (Luft, Lärm, Klima) zu gewährleisten.

C.1. Einhaltung der Menschenrechte und der UN-Nachhaltigkeitsziele entlang von Lieferketten sowie zu einer erhöhten Sorgfaltspflicht von Unternehmen und der öffentlichen Hand

  1. Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, einen Entwurf für ein Österreichisches Lieferkettengesetz auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. Dieser Gesetzesentwurf soll insbesondere menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfalts- sowie Sorgfaltsprüfungspflichten für Unternehmen zum Schutz vor Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt entlang der gesamten Lieferketten sowie deren Nachweis und wirksame Sanktionen bei deren Nichteinhaltung vorsehen. Weiters wird Frau Bundesministerin ersucht, sich auf europäischer Ebene für ein entsprechendes europäisches Lieferkettengesetz mit mindestens dem gleichen Regelungsumfang einzusetzen.
  2. Die LandesumweltreferentInnen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden sich dafür einsetzen, dass der Bund und die Länder in ihrem Einflussbereich insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, ihre menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zum Schutz vor Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt entlang der gesamten Lieferketten wahrnehmen.
  3. Die LandesumweltreferentInnen werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Schaffung eines europäischen Lieferkettengesetzes einsetzen, das insbesondere verpflichtende menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfalts- sowie Sorgfaltsprüfungspflichten für Unternehmen zum Schutz vor Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt entlang der gesamten Lieferketten sowie deren Nachweis und wirksame Sanktionen bei deren Nichteinhaltung sicherstellt.

C.2.  Lebensmittel – Achtsamkeit entlang der Wertschöpfungskette für eine G.U.T.e (Gesund und genussvoll - Umwelt und klimafreundlich – Tierfair) Speisenversorgung

Die negativen Auswirkungen im Rahmen des gegenwärtigen weltweiten Ernährungssystems auf Klima und Umwelt und Tiere sind sichtbar, und können nur durch eine breite Palette an Maßnahmen und entschlossenes, rasches Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingedämmt werden. Ein klares Bewusstsein darüber, was jede/r Einzelne entlang der Wertschöpfungskette zu einem achtsamen Umgang mit Lebensmitteln beitragen kann, ist die Voraussetzung für eine breitgetragene Verhaltensänderung im Sinne einer ökologischen Transformation. Die LandesumweltreferentInnen bekennen sich in ihrem Einflussbereich, insbesondere bei öffentlicher Beschaffung und Aufträgen zu einem achtsamen Umgang mit Lebensmitteln (regional und bio, tierfair, abfallvermeidend).

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemeinsam mit Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sich dafür einzusetzen, dass die regionale Produktion von möglichst biologischen Lebensmitteln auf allen Ebenen forciert und alles unternommen wird, um das Wohl der landwirtschaftlichen Tiere zu erhöhen und Tierleid zu verhindern.

D.1. EU-Taxonomie - Keine Aufnahme von Kernenergie gefordert

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und im besonderen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei ihren Bemühungen, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen drastisch abzusenken und langfristig nachhaltige Stromerzeugungstechnologien in der EU und in Österreich zu fördern.

Um diese Ziele erreichen zu können, braucht es gemeinsame und nachhaltige Anstrengungen für mehr Erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Klimaschutz. Kernenergie in die Liste der klimafreundlichen Energieerzeugungstechnologien aufzunehmen, wird als nicht nachhaltig und der falsche Weg gesehen.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die österreichische Anti-Atom-Politik auf EU-Ebene in Richtung Ausstieg aus der Atomkraft und den gleichzeitigen Ausbau der Erneuerbaren Energieträger weiterhin konsequent zu verfolgen und sich auf europäischer-Ebene dafür einzusetzen,

  • dass Kernenergie nicht als „klimafreundliche“ Energieerzeugungstechnologie in die EU-Taxonomie aufgenommen wird und damit als nachhaltiges Investment eingestuft würde
  • dass es auch zu keiner anderen direkten oder indirekten Subventionierung für den Atomkraftausbau in Europa aus EU-Förderprogrammen kommt bzw. diese umgehend eingestellt werden. Anstatt dessen mögen diese Mittel zur Erreichung der Energiewende als strategisches Investment in eine nachhaltige und ressourcenschonende Zukunft bereitgestellt werden.

D.2. Risiken von Laufzeitverlängerungen alter AKW und keine Einstufung der Atomkraft als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich weiterhin auf EU-Ebene mit Nachdruck für

  • eine Begrenzung der Laufzeit und Abschaltung alter Atomreaktoren und
  • konkrete und verbindliche technische Sicherheitsanforderungen

einzusetzen.

D.3.a) Standortsuche Atommüllendlager in Tschechien

gemeinsam behandelt mit

D.3.b)  Endlagersuche Tschechien

Die Bundesländer anerkennen die Bemühungen der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Prüfung der von Tschechien vorgelegten Entscheidungsgrundlagen für potentielle Endlagerstandorte unter Einforderung von geophysikalischen Untersuchungen. Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt daher ihre Beschlüsse vom 28. Juni 2019 und vom 8. Oktober 2020 und ersucht die Bundesregierung, die Bundesländer weiterhin bei ihren Bemühungen zu unterstützen,

  • um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf Österreich durch ein grenznahes Atommülllager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente auszuschöpfen,
  • um die tschechische Argumentation bei der weiteren Eingrenzung der Standortoptionen darauf hin zu prüfen, ob diese vorrangig nach sicherheitstechnischen Merkmalen erfolgt und die zur Bewertung verwendeten Daten auch tatsächlich standortspezifisch gewonnen wurden und somit als Grundlage für eine qualifizierte Bewertung überhaupt geeignet sind,
  • um die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch zu jeder Phase des Entscheidungsprozesses für ein Atommülllager bei den tschechischen Behörden verstärkt einzufordern,
  • darauf hinzuwirken, dass Österreich in einem möglichst frühen Verfahrensstatus an den kommenden UVP/SUP-Verfahren umfassend beteiligt wird.

D.4.a + b) AKW Krško - keine Laufzeitverlängerung aufgrund Erdbebengefährdung

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, gemeinsam mit den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich und Steiermark

  • die notwendigen Schritte für ein gemeinsames Vorgehen im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren „AKW Krško – Laufzeitverlängerung“ zu setzen

und auch an die slowenische Regierung heranzutreten und mit Nachdruck

  • eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale Experten einzufordern und sich
  • unter Bedachtnahme auf die Sicherheitsbedenken aufgrund der Alterung des Reaktormantels selbst und dem erhöhten Erdbebenrisiko, gegen einen Weiterbetrieb des KKW Krško über das Jahr 2023 hinaus einzusetzen.

D.5. Endlagersuche Deutschland

Die Bundesländer anerkennen die Bemühungen von Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Prüfung der von Deutschland vorgelegten Entscheidungsgrundlagen für potentielle Endlagerstandorte.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung weiterhin

  • alle rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf Österreich durch ein grenznahes Atommülllager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente auszuschöpfen und
  • die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch zu jeder Phase des Entscheidungsprozesses für ein Atommüllendlager bei den deutschen Behörden verstärkt einzufordern.

E.1. Unterstützung der Österreichischen Baumkonvention

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bedankt sich bei der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ für die Initiative und unterstützt die Zielsetzungen der Österreichischen Baumkonvention:

"Österreichische Baumkonvention

Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft

Für einen sensiblen und differenzierten Umgang mit Bäumen und Wäldern

Einzelbäume, Wälder und waldähnliche Baumbestände haben umfassende Bedeutung für unsere Gesellschaft und die Umwelt. Gleichzeitig sind sie unter Druck: die Klimakrise und ihre Folgen wie Trockenheit, Stürme, Schädlingsbefall, aber auch vielfältige Nutzungsansprüche und hohe Erwartungen an die Sicherheit unter Bäumen setzen vielen Beständen und den Baumverantwortlichen stark zu.

Bäume und Wälder waren noch nie so wertvoll wie heute: Sie helfen, das Klima zu schützen und mildern die Folgen der Klimaveränderung wie Hitze und Starkregenereignisse, sie bieten bewährten Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen oder Muren und reinigen unser Wasser. Jeder Mensch profitiert individuell von Bäumen durch ihre Wirkung auf die physische und psychische Gesundheit. Sie bilden das Rückgrat vieler zentraler Erholungsräume und schützen Trinkwasser. Baumbestände sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die nachhaltige Holzproduktion und den Tourismus. Für viele Organismen sind Bäume und Wälder unverzichtbare Lebensräume, sie bilden damit eine Säule der Biodiversität und sind in allen ihren Lebensphasen wertvoll.

Bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen ist daher Baumschonung das oberste Gebot. Gleichzeitig ist auf die Zumutbarkeit für Baumverantwortliche und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten. Bäume sind natürlich gewachsene Organismen und daher hinsichtlich der Einschätzung von Risiken nicht mit einem Bauwerk gleichzusetzen. Wichtig ist, Bäume im Zusammenhang mit ihrem Standort und den dort gegebenen Sicherheitserwartungen differenziert zu betrachten und Maßnahmen der Kontrolle, Pflege und Information darauf abzustimmen. Vorsorgliche Fällungen und drastische Rückschnitte aus Angst vor Haftungsfolgen sind weder wirtschaftlich noch für Menschen und Umwelt nützlich. Anzustreben ist daher auch eine Weiterentwicklung der dafür maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, nicht zuletzt um mehr Rechtssicherheit herzustellen. Das Verständnis, die Alltagskompetenz und die Eigenverantwortung der Bevölkerung im Umgang mit Bäumen ist durch entsprechende Bewusstseinsbildung zu stärken.

Ein differenzierter, zukunftsfähiger Umgang mit Sicherheit, Risiko und Haftung rund um den Baum verbindet die dauerhafte Sicherstellung der Umwelt- und Wohlfahrtswirkung von Bäumen und Wäldern mit angemessenen Rahmenbedingungen für die Pflege und Bewirtschaftung.

Die Österreichische Baumkonvention versammelt Organisationen und Personengruppen, die sich zu dieser besonderen Verantwortung bekennen.“

E.2. Bodenschutz zum Schutze der Umwelt und des Klimas

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, insbesondere Herrn Bundeskanzler als Vorsitzenden der ÖROK und Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, in Einvernehmen mit Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

  • analog zu bisherigen Beschlüssen der LandesumweltreferentInnenkonferenz, die Arbeiten für ein einheitliches Monitoring des Flächenverbrauches weiter voranzutreiben, eine verbindliche Zielsetzung zum Flächenverbrauch festzulegen und über die Arbeitsergebnisse zu berichten,
  • die Bodencharta 2014 weiterhin zu unterstützen und Maßnahmen zur Erreichung der festgehaltenen Ziele zu setzen,
  • den Schwerpunkt Bodenbewusstseinsbildung in Hinblick auf Flächenverlust und die Auswirkungen auf die Umwelt, die Biodiversität und das Klima voranzutreiben,
  • die Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in allen Bundesländern zu unterstützen und diesen die dafür erforderlichen Daten der Finanzbodenschätzung bereitzustellen,
  • über die Umsetzungen des vom Land am 24.02.2021 an die österreichische Bundesregierung eingereichten Beschlusses zur Flächenschonung zu informieren.

E.3. EU-Bodenstrategie „Healthy soils“ als Rahmen für Bodenschutzagenden auf allen Ebenen

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekennt sich – unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – zu den Zielen der EU Strategie „Healthy soils – new EU soil strategy“ und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich gemeinsam mit Herrn Bundeskanzler und Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Rahmen ihrer Möglichkeiten für dieses wichtige Thema auf EU-Ebene einzusetzen.

E.4. Dringende Initiativen zum Erhalt unversiegelter Böden

Die LandesumweltreferentInnen und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie begrüßen die Initiative "Gemeinsam für unseren Boden" der Länder Salzburg, Oberösterreich und Wien und werden diese auch weiterhin, möglichst durch aktive Beteiligung aller Bundesländer und des Bundes, unterstützen und dabei insbesondere auch die Umweltschutzaspekte einbringen.

F.1. Erreichung der Pariser Klimaziele als absolute Priorität

Die LandesumweltreferentInnen bekennen sich zum umfassenden Klimaschutz und bekräftigen die Notwendigkeit, der Erreichung des Pariser Abkommens absolute Priorität bei politischen Entscheidungen einzuräumen. Die LandesumweltreferentInnenkonferenz fordert die Bundesregierung und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dazu auf, die im Regierungsprogramm festgelegten ambitionierten Ziele zu erreichen und Maßnahmen im Klimaschutz rasch und entschlossen umzusetzen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: