Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Bildungsinstitutionen (wie zum Beispiel Bildungshäuser, Bildungszentren, Bildungswerke, regionale Bildungsvereine), die gesetzlich anerkannt und - österreichweit gesehen - in der Konferenz für Erwachsenenbildung Österreichs vertreten sind.
Was wird gefördert?
Erwachsenenbildungsinstitutionen - Investitionen zur Durchführung des Bildungsprogrammes.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Landesbeiträge.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Erwachsenenbildungsinstitutionen - Vorliegen eines Jahresarbeitsprogrammes, Kostenvoranschlages und Finanzierungsplanes.
Abwicklung / Antragstellung
Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft.