Grundsatzpapiere zur Thermalwassernutzung

Schutz- und Nutzungsstrategie zur Erhaltung des Thermalwasservorkommens

Aus dem besonderen Wert des Thermalwasservorkommens im niederbayrisch-oberösterreichischen Molassebecken resultiert eine besondere Verpflichtung, dieses in seiner Ergiebigkeit und Beschaffenheit für die Zukunft zu erhalten. Um eine am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte Bewirtschaftung auf beiden Seiten zu gewährleisten, war von Bayern und Österreich eine gemeinsame Schutz- und Nutzungsstrategie zu entwickeln und in Grundsatzpapieren festzuhalten. Diese sind die Basis für eine grenzüberschreitend einheitliche Vorgangsweise unter Einhaltung des Standes der Technik.

Die "Grundsatzpapiere zur Thermalwassernutzung im niederbayerisch-oberösterreichischen Molassebecken" enthalten insbesondere Angaben, wie zukünftig

  • der Informationsaustausch zwischen beiden Staaten,
  • die Koordinierung der Beweissicherung,
  • die Abstimmung der Projektanforderungen sowie
  • die Handhabung und Weiterführung des mathematischen Grundwassermodells

vorgenommen werden sollen.

Die begrenzte Verfügbarkeit bedingt eine besonders sparsame Verwendung und nachhaltige Nutzung des Thermalgrundwassers. So ist bei geothermischen Anlagen eine Reinjektion des geförderten Thermalwassers erforderlich. Für das Maß der Wasserbenutzung ist grundsätzlich ein Nachweis des Bedarfes an balneologisch und/oder geothermisch genutztem Tiefengrundwasser erforderlich. Die Grundsatzpapiere enthalten darüber hinaus Bemessungsgrößen für die balneologische Nutzung. Des weiteren sind die erforderlichen Einreichunterlagen und vorzusehenden Auflagen bei der Herstellung von Thermalwasserbrunnen, Durchführung von wasserwirtschaftlichen Versuchen und Betrieb von Thermalwasseranlagen angeführt.

Mit diesen Vorgaben sollen die nachhaltige Bewirtschaftung des Tiefengrundwassers unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sichergestellt und zum besseren Verständnis des wertvollen gemeinsamen Thermalwasservorkommens beigetragen werden.

Die Grundsatzpapiere wurden mit Beschluss der Ständigen Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag in der 22. Sitzung im April 2012 zur Anwendung empfohlen und sollen zusätzlich zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der Anforderungen den Projektanten, Thermalwassernutzern als Fachgrundlage und zur Information dienen.

Eine nachhaltige Nutzung des Thermalwasservorkommens macht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Nutzungsinteressenten notwendig. Nur wenn die genannten Grundsätze beachtet werden, ist es möglich, die Nutzung des Thermalwasservorkommens durch nachfolgende Generationen weiterhin zu gewährleisten

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: