Erforderliche Antragsunterlagen

In Abhängigkeit vom jeweiligen Behördenverfahren, der Hangwassergefährdung und der Art der Nutzung sind der Behörde vom Antragsteller Unterlagen vorzulegen.

Antrag auf Feststellung der Bauplatzeignung

Die Bauplatzeignung wird bei Flächen im Bauland durch die Baubehörde geprüft. Stellt die Baubehörde eine Hangwassergefährdung fest, sollte darauf im Bauplatzbewilligungsbescheid hingewiesen werden.

Ausschließlich bei geringer Gefährdung durch Hangwasser erfolgt die Berücksichtigung des Themas nur im Bauverfahren. Die wasserbautechnischen Projektunterlagen mit der Projektierung von Anlagen zum Hangwasserschutz sind Bestandteil des Bauprojektes (Bauplan und technischer Bericht).

Antrag auf Baubewilligung

Die Baubehörde prüft den Antrag auf Baubewilligung.

Bei geringer Hangwassergefährdung wird im Raumordnungsverfahren von fachlicher Seite im Rahmen der standardisierten Stellungnahmemöglichkeiten darauf hingewiesen, diese Stellungnahme der Baubehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Baubehörde kann dann die Ausarbeitung geeigneter wasserbautechnischer Projektunterlagen als Bestandteils des Bauplans vorsehen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: