Allgemeines zum Umgang mit Hangwasser bei der Flächennutzung

Durch eine gezielte Prüfung im Raumordnungsverfahren sowie bei der Prüfung der Bauplatz­eignung und durch entsprechende Auflagen im Bauverfahren soll sichergestellt werden, dass negative Folgen durch Hangwasser für neu zu errichtende Objekte (Eigenschutz) sowie für Dritte (Fremdschutz) möglichst vermieden werden.

Grundsätzlich sind neue Objekte so zu planen, dass sie durch die Wahl des Errichtungsortes und die Ertüchtigung des Objektes selbst keinen Schaden durch Hangwasserabflüsse nehmen können. Darüber hinaus dürfen Dritte durch die Maßnahmen keine nachteiligen Folgen erleiden ("hangwassergeschütztes Bauen").

Die Prüfung, ob ein Grundstück als Baugrundstück geeignet ist, erfolgt in zwei Schritten. Die erste Prüfung erfolgt im Rahmen des Widmungsverfahrens auf Basis des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994. In einem weiteren Schritt erfolgt die Feststellung der Bauplatzeignung gemäß der Oö. Bauordnung 1994. Die Bewilligungs­fähigkeit konkreter Anlagen wird im Zuge des Baubewilligungsverfahrens auf Basis der Antragsunter­lagen im Hinblick auf die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften von der Baubehörde geprüft.

Soweit Maßnahmen/Anlagen zum Schutz vor Hangwasser nicht bereits umgesetzt und wirksam sind, kann die zuständige Raumordnungsbehörde durch Erstellen eines Baulandsicherungsvertrages bzw. durch einen Bebauungsplan für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen/Anlagen sorgen.

Bei einem Bauplatzbewilligungsverfahren sollte durch die Baubehörde die Hangwassersituation ebenfalls thematisiert werden.

Bei vorliegender Hangwassergefährdung kann die Erstellung und Vorlage eines wasserbaulichen Projektes in Form eines Oberflächenentwässerungskonzeptes, eines Oberflächenentwässerungsprojektes oder die Projektierung von Anlagen am Bauplatz zum Hangwasserschutz im Zuge der Bauplanerstellung erforderlich sein.

Für die Einschätzung der Gefährdung eines Grundstückes durch Hangwasser können folgende Möglichkeiten genützt werden:

  • Eigene Vor-Ort-Kenntnis
  • Analyse der Geländeverhältnisse: Verlaufen Mulden auf das Grundstück zu? Befindet sich das Grundstück in einer Senke? Liegt das Grundstück neben einem Graben? Befindet sich oberhalb des Grundstücks ein längerer Hang? etc.
  • Informationen von der Gemeinde, dem Magistrat, der Feuerwehr und Nachbarn zum Oberflächenabfluss
  • Hinweise aus anderen Behördenverfahren (z.B. Raumordnungsverfahren)
  • Einsichtnahme in Hangwasserhinweiskarten
     

Weiterführende Informationen

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