Sonderförderprogramm EXTRA

Das vom Land Oberösterreich und der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF ) 2021 initiierte - alle zwei Jahre - ausgeschriebene Sonderförderprogramm EXTRA hat sich bewährt und geht 2026/27 in die vierte Runde.

Extra sucht nach Projektvorhaben, die sich inhaltlich mit dem vorgegebenen Thema in jeglicher Verwendungsform auseinandersetzen und Impulse für das Kulturland Oberösterreich geben. Der kulturelle oder künstlerische Zugang kann dabei aus allen Sparten kommen oder interdisziplinäre Ansätze verfolgen.

Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit), Einzelpersonen im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen und Parteien. Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen.

Die eingereichten Projekte werden von einer Fachjury, zusammengesetzt aus regionalen und überregionalen Expertinnen und Experten aus dem Kulturbereich, beurteilt.

Wer wird gefördert?

Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen und Parteien.

Die Kulturplattform Oberösterreich bietet Beratung für interessierte Personen an. Die Abteilung Kultur steht bei Fragen zur Einreichung und Abwicklung ebenfalls gerne zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Das Sonderförderprogramm Extra26 lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf den obenstehenden Ausschreibungstext beziehen. Diese müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch beziehungsweise kulturarbeiterisch motiviert sein. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.

Wie wird gefördert?

Förderanträge können bis 15. Juni 2026 mittels untenstehenden Onlineformular unter der Förderschiene Projektförderung gestellt werden. Im Titel ist die Bezeichnung Extra27 anzuführen.

Die jurierten Projekte müssen im Jahr 2027 fbegonnen oder realisiert werden und bis Ende 2027 vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung). Gewünscht ist auch die Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay.

Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen Expertinnen und Experten im Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit wählt in einer Sitzung im Oktober 2026 Projekte aus den Einreichungen und wird diese dem Land zur Förderung empfehlen. Für die Bestellung der Jury gilt ein Vorschlagsrecht für zwei Personen durch die Kulturplattform Oberösterreich, die auch die Moderation der Jurysitzung übernimmt. Zwei weitere Jurymitglieder werden von der Kulturdirektion Land vorgeschlagen, ein Juryposten wird von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Landeskulturdirektion besetzt. Das Datum der Jurysitzung wird den einreichenden Personen zeitgerecht bekanntgegeben. Alle Projekte erhalten eine begründete Zu- oder Absage.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land /Abteilung Kultur subventionierte Projekte können nicht durch das Sonderförderprogramm Extra27 finanziert werden.

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung kann mittels Onlineformular erfolgen. Hier ist Projektförderung als Förderschiene auszuwählen.

  • Im Projekt-Titel ist Extra27 anzuführen.
  • Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 700 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn und -dauer enthält.
  • Kurze Selbstdarstellung der einreichenden Personen

Die Einreichungen müssen ein Budget, mit realistisch kalkulierten und sich deckenden Projektkosten und -einnahmen sowie einen Zeitplan beinhalten. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Weitere Förder- und Finanzierungszusagen, sofern bereits vorhanden, sind beizulegen. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.

Weitere Informationen können Sie dem Ausschreibungstext entnehmen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: