Programm zur Stimulierung der Erschließung/Erweiterung von zukunftsweisenden Forschungsfeldern bei den Oö. außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2029

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung und der Ausbau von zukunftsweisenden Forschungsfeldern bei den Oö. außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können Oö. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Listung FFG) sein, die keinen Status einer universitären Forschungseinrichtung aufweisen und kein COMET-Zentrum sind sowie in den Rechtsgrundlagen (z.B. Gesellschaftsvertrag) eine nachhaltige Gemeinwohlorientierung vorsehen, die zusätzlich mit einem Gewinnausschüttungsverbot gekennzeichnet ist.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung und der Ausbau von zukunftsweisenden Forschungsfeldern bei den Oö. außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die einen nachhaltigen positiven Einfluss auf die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Oö. Forschungs- und Wirtschaftsstandortes haben sollen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann jedoch zur einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Richtlinie bzw. aus dem unten angeführten Leitfaden zur Richtlinie zu entnehmen.

Formular

  • Stimulierung der Erschließung / Erweiterung von zukunftsweisenden Forschungsfeldern bei den Oö. außeruniversitären Forschungseinrichtungen (LWLD-Wi/E-90)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

    Herunterladen 787,22 KB).

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: