Bildende Kunst – Werkankäufe

Förderung des künstlerischen Schaffens durch den Ankauf von Werken zeitgenössischer Kunstschaffender.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kunstschaffende aus Oberösterreich oder

Thematischer Bezug zum Land Oberösterreich.

Zudem kann nur alle vier Jahre ein Werk von ein und derselben Künstlerin bzw. ein und desselben Künstlers angekauft werden (z.B. letzter Ankauf 2025 – nächster Ankauf 2029 möglich).

Die bzw. der Kunstschaffende hat ein Kunststudium absolviert oder legt einen künstlerischen Lebenslauf inkl. Ausstellungstätigkeit vor.

Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.

Abwicklung / Antragstellung

Für Einreichungen gilt der 15. April des jeweiligen Ankaufjahres als Einreichfrist

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Künstlerischer Lebenslauf inkl. Preise und Auszeichnungen
  • Eine Aufstellung der angebotenen Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis (in brutto inkl. Mehrwertsteuer 13% unter Bekanntgabe der UID-Nummer falls vorhanden, Anlieferung frei Haus - Kunstsammlung Linz)
  • Darstellung des Oberösterreich-Bezugs

Über den Ankauf entscheidet eine Fachjury.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: