Bildungskarenz plus

Ziel der Förderung ist es, Kündigungen von Arbeitskräften mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich zu vermeiden und mittels einer Qualifizierung deren Arbeitsplatzsicherheit zu erhöhen.

Wer wird gefördert?

  • Alle Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
  • Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf das Weiterbildungsgeld seitens des AMS OÖ und mit dem Betrieb eine Bildungskarenzvereinbarung abgeschlossen haben.

Wie wird gefördert?

Die Weiterbildung kann im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 absolviert werden.

Die Mindestdauer des Bezugs von Weiterbildungsgeld beträgt zwei Monate. Die maximale Dauer beträgt während des gesamten Förderzeitraumes zwölf Monate. Die Weiterbildung ist auch blockweise (jeweils aber mindestens zwei Monate) innerhalb des Förderzeitraums möglich.

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bzw. maximal 3.000 pro Person unter Voraussetzung, dass die Weiterbildungskosten zur Gänze vom Betrieb übernommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einzureichen!

Anträge auf Förderung können über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: