Programm zur Stimulierung der erstmaligen und zweitmaligen Kooperation von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Gegenstand der Förderung ist die erstmalige und zweitmalige Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können kleine und mittlere Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) sein, die erstmalig mit einer F&E-Einrichtung kooperieren.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die erstmalige und zweitmalige Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) mit einer F&E-Einrichtung

  • zur Erstellung eines Konzeptes zur Realisierung eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
  • und/oder zur Realisierung von ersten Umsetzungsschritten eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
  • und/oder zur Realisierung von kleinen F&E-Vorhaben mit einer F&E-Einrichtung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: