Programm zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023

Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können kleine und mittlere Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU) sein, die erstmalig mit einer F&E-Einrichtung kooperieren.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) mit einer F&E-Einrichtung

  • zur Erstellung eines Konzeptes zur Realisierung eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
  • und/oder zur Realisierung von ersten Umsetzungsschritten eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
  • und/oder zur Realisierung von kleinen F&E-Vorhaben mit einer F&E-Einrichtung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zur einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: