Wer wird gefördert?
FörderungswerberInnen können kleine und mittlere Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU) sein, die erstmalig mit einer F&E-Einrichtung kooperieren.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) mit einer F&E-Einrichtung
- zur Erstellung eines Konzeptes zur Realisierung eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
- und/oder zur Realisierung von ersten Umsetzungsschritten eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
- und/oder zur Realisierung von kleinen F&E-Vorhaben mit einer F&E-Einrichtung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zur einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.
Formular
Weiterführende Informationen
- Kurzinformation zur Richtlinie zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung über die Initiative TIM für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2023 .
- Richtlinie zur Stimulierung der erstmaligen Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) von Oö. Unternehmen mit einer F&E-Einrichtung über die Initiative TIM für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 .
- Anlage 1 – KMU-Definition der EU (Stand: September 2021) .