Kompostierbarkeit von biologisch abbaubaren Vorsammelhilfen (2019)

Im Zuge der gegenständlichen Untersuchung wurden die Auswirkungen von Bioab-fallsammelhilfen aus „biologisch abbaubaren Werkstoffen“ auf den Kompost-anlagenbetrieb abgeschätzt.

Veranlassung zur Studie

Durch das sogenannte „Plastiksackerlverbot“ – dem Verbot zur Abgabe von Einweg Kunststofftragetaschen – wurden von Seiten der Handelsbetriebe insbesondere dünne Knotenbeutel durch solche aus Biokunststoffen ersetzt.

Als Vorteile wurden von Seiten der Hersteller angeführt, dass diese nach dem Einkauf von Obst und Gemüse deren Haltbarkeit verlängern und im Anschluss daran als Vorsammelhilfe für Küchenabfälle benutzt werden können.

Über die Biotonne entsorgt, sollen diese der EN 13432 entsprechenden Säcke in professionell betriebenen Kompostierungsanlagen binnen weniger Wochen rückstandsfrei abgebaut werden.

Da es von verschiedenen Seiten, insbesondere von den Kompostanlagenbetreiberinnen und Kompostanlagenbetreibern, diesbezüglich Zweifel gab, wurde von der Universität für Bodenkultur im Auftrag der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien im Jahr 2019 eine entsprechende Studie durchgeführt

Zusammengefasste Beantwortung der Forschungsfragen

1. Wieweit werden die derzeit zur Sammlung von Bioabfällen eingesetzten Vorsammelhilfen aus abbaubaren Kunststoffen unter Praxisbedingungen in nach dem Stand der Technik betriebenen offenen Kompostanlagen abgebaut?

Da in den Stichproben größer als 2 mm keine Partikel vom Typ „Kreislaufsackerl“ gefunden wurden, weist der Praxisversuch die Einhaltung der EN13432 nach. Darüber hinaus konnten bereits nach 4 Wochen Rottedauer Vorsammelhilfen vom Typ „Kreislaufsackerl“ in Fraktionen größer als 0,63 mm nicht mehr nachgewiesen werden. In nur zwei Stichproben der Fraktion zwischen 0,63 und 0,2 mm wurden jeweils zwei Partikel des Typs „Kreislaufsackerl“ gefunden. Eine dieser Stichproben war eine von sechs parallel gezogenen Kompostproben aus Anlage 1. Aussagen über den Bereich kleiner als 0,2 mm können derzeit nicht getroffen werden.

2. Wie hoch ist der Makro- und der Mikroplastikanteil an abbaubaren und nicht abbaubaren Kunststoffen im Kompost und wie sieht deren Größenverteilung aus?

Auf Grund des zur Verfügung stehenden Sieturmes wurde die Grenze zwischen Makro- und Mikrokunststoffen bei 6,3 mm gezogen (üblicherweise liegt diese Grenze bei 0,5 mm). Makrokunststoffe werden daher geringfügig unterschätzt, während die Mikrokunststoffe geringfügig überschätzt sind.

Im Bereich der Makrokunststoffe, in der Fraktion größer als 10 bis 6,3 mm, wurden durchschnittlich 30 Kunststoffobjekte in Anlage 1 und 50 in Anlage 2 pro kg Trockenmasse gefunden. Im Mikroplastikbereich von 6,3 bis 0,2 mm wurden durchschnittlich 49 (Anlage 1) und 43 (Anlage 2) Partikel pro kg Trockenmasse gefunden. Ein Trend zwischen Rottedauer und Größenverteilung konnte nicht festgestellt werden. Materialfragmente der „Kreislaufsackerl“ größer als 10 mm wurden bis zur 2. Rottewoche gefunden. Partikel bioabbaubarer Kunststoffe kleiner als 10 mm, auch solche vom Typ „Kreislaufsackerl“, konnten bis zur 12. Rottewoche nachgewiesen werden, allerdings nur in einer sehr geringen Menge von 5 % Trockenmasse an der gesamten Kunststofffraktion.

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