Tagung am 8. Oktober 2020 als Videokonferenz

Beschlüsse der LandesumweltreferentInnenkonferenz

A1. Themenbereich: Mikroplastik

A1.1. Vermeidung von Mikroplastik

(Antrag: Kärnten)

gemeinsam behandelt mit

A1.2. Aktionsplan gegen Mikroplastik

(Antrag: Oberösterreich)

gemeinsam behandelt mit

A1.3. Gemeinsam gegen Mikroplastik

(Antrag: Niederösterreich)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:

  1. zu berichten, welche Maßnahmen vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zwischenzeitlich getroffen worden sind, um einen Ausstieg (auf EU-Ebene) aus primärem Mikroplastik in Produkten zu erwirken
  2. um Einbindung der Bundesländer bei der Ausarbeitung der erforderlichen bundesweiten Strategie durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
  3. einheitliche Regelungen für eine konsumentenfreundliche Kennzeichnung und Inverkehrbringung von biologisch abbaubaren Kunststoffen (z.B. Zertifizierung nach EN 13432) zu forcieren
  4. Anreize zu schaffen, um biologisch abbaubare Kunststoffe besonders in Bereichen einzusetzen, in denen eine erhöhte Gefährdung zur Freisetzung von Makro- und Mikroplastik in die Umwelt besteht (z.B. Mulchfolien, Rankhilfen, Pflanztöpfe, Sport- und Freizeitanlagen) und für die keine sinnvolle Materialalternative zur Verfügung steht

A2. Themenbereich: Gerätebatterien

A2.1. Lithiumbatterien

(Antrag: Kärnten)

gemeinsam behandelt mit

A2.2. Einführung eines Pfandsystems auf Gerätebatterien

(Antrag: Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz erinnert an ihren Beschluss vom 28.6.2019, worin ersucht wurde, die Herstellerverantwortung in Bezug auf Li-Ionen-Akkus konsequent einzufordern, um

  • eine deutlich erhöhte Rücklaufquote der inverkehrgesetzten Li-Ionen-Akkus sowie
  • eine Verbesserung der Sicherheit und Kennzeichnung von mit Li-Ionen-Akkus betriebenen Geräten

zu erreichen und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie zu berichten, welche (Öffentlichkeits-)Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Rücklaufquote für (Lithium)Batterien seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie angedacht sind.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die
Batterienverordnung derart zu überarbeiten, dass

  • die bestehende von der EU vorgegebene Mindestsammelquote für alle Gerätebatterien um nationale Sammelquoten ergänzt wird, die differenziert nach Gefährdungspotential, Art und Einsatzzweck von Gerätebatterien berücksichtigen, welche Mengen in diesen Teilbereichen in Verkehr gebracht wurden und wann diese tatsächlich als Abfall anfallen (Nutzungsdauer).
  • eine verpflichtende jährliche Evaluierung der nationalen Sammelquoten zur getrennten Erfassung durch die Hersteller besteht.

Darüber hinaus ersucht die LandesumweltreferentInnenkonferenz Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie, für lithiumhaltige Akkus und Batterien abhängig vom Gefährdungspotential bis zur Tagung der LandesumweltreferentInnenkonferenz
2021 ein Konzept für ein verpflichtendes Pfandsystem zur Verbesserung der getrennten Erfassung vorzulegen.

A3. Themenbereich: Getränkeverpackungen - Mehrweg und Littering/Einwegpfand

A3.1. Abfall vermeiden, Mehrweg bei Getränkeverpackungen spürbar erhöhen

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz erinnert an ihre Beschlüsse zum Themenbereich Mehrweg-Getränkeverpackungen im Zeitraum 2008 bis 2019. Sie
ersucht daher die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine rechtlich verbindliche Verankerung

  • konkreter Ziele zum spürbaren Ausbau von Mehrwegsystemen bei Getränkeverpackungen sowie
  • Maßnahmen im Falle der Zielverfehlung

herbeizuführen und eine eindeutige sowie leichte Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg für den Konsumenten vorzugeben.

A3.2. Littering reduzieren, EINWEG-Getränkeverpackungen bepfanden

Dieser TOP wird von Salzburg zurückgezogen

A3.3. Mehrweg; Pfand auf alle Einweg Getränkegebinde

(Antrag: Wien)

Einweg Pfandsysteme haben sowohl in Deutschland als auch in den Skandinavischen Ländern nicht dazu geführt, dass ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme gestärkt wurden. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller, sind als untaugliche Mittel zur Stärkung des Marktanteils von
Mehrwegsystemen anzusehen. Die sogenannte Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen hat es lediglich geschafft, den Anteil von Mehrweg am
Getränkeverpackungssektor auf niedrigstem Niveau zu stabilisieren. Daher ist es unerlässlich, Mehrwegsysteme bei Einführung eines Einweg Pfandsystems durch gesetzlich verankerte und sanktionierbare Vorgaben zu stärken.

Die LandesumweltreferentInnen ersuchen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie daher aus
Sicht der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bei der etwaigen Einführung eines Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen folgende Punkte mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und faktischen Mitteln umzusetzen:

  • Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen muss zwingend von verbindlichen und sanktionierbaren Reduktionszielen für alle Einweg-Getränkeverpackungen begleitet werden, um die ökologisch gewünschte Lenkungsfunktion sicherzustellen und ein Ausweichen auf andere Gebindearten zu verhindern. Die im Regierungsprogramm festgeschriebene Steigerung der Mehrwegquoten ist gesetzlich sicherzustellen und im AWG 2002 als Verpflichtung des Handels durch
  • eine stufenweise Reduktion der durch den Letztvertreiber in Verkehr gesetzten Einweggetränkeverpackungen über die nächsten 10 Jahre festzuschreiben.
  • Es ist darauf zu achten, dass Mehrwegverpackungen keinen Marktnachteil gegenüber anderen bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen haben.
  • Der zu erwartende Pfandschlupf sollte für ökologisch sinnvolle Maßnahmen, wie Abfallvermeidung und Flurreinigungsaktionen, verwendet werden.
  • Einweg-Getränkeverpackungen als auch Mehrweg-Getränkeverpackungen müssen im Handel auch als solche für Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig erkennbar gekennzeichnet sein.
  • Die größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit eines Pfandsystems ist zu gewährleisten.

A4. Themenbereich: Kunststoffverpackungen

A4.1 Vermeidung von Kunststoffabfällen

Dieser TOP wird von Kärnten zurückgezogen.

A5. Themenbereich: Reparatur

A5.1. Reparieren statt Wegwerfen forcieren

(Antrag: Oberösterreich)

gemeinsam behandelt mit

A5.2. Reparieren statt Wegwerfen

(Antrag: Niederösterreich)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ruft ihre Beschlüsse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reparaturen in Erinnerung und ersucht die
Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zum Thema „Reparieren statt
Wegwerfen“

  • um einen Bericht zu den geplanten Aktivitäten des Ressorts sowie
  • um Einbindung der Bundesländer bei der Ausarbeitung einer bundesweiten Strategie durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
  • basierend auf den bestehenden Aktionen der Bundesländer, sowie den Vorhaben zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes, ein bundesweites Angebot für die Förderung von Reparaturen zu schaffen, welches auch die Reparatur von Haushaltselektrogeräten begünstigt.

A6. Themenbereich: Lebensmittelabfälle

A6.1. Lebensmittelabfälle – Lebensmittelverschwendung

(Antrag: Kärnten)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu
berichten, welche Maßnahmen und Umsetzungsschritte vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in weiterer Folge geplant sind, um Lebensmittelabfälle im Abfall zu reduzieren.

A7. Themenbereich: Abfallvermeidung - Verteilung von Werbematerial

A7.1. Abfallvermeidung - Opt-In-System für unadressierte Werbung

(Antrag: Oberösterreich)

Dem Ziel der Abfallvermeidung entsprechend soll das System für unadressierte Werbesendungen auf eine Opt-In-Version umgestellt werden, sodass in Zukunft nur mehr Haushalte, die dies ausdrücklich wollen, derartige Werbemittel erhalten. Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht daher Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sich dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine österreichweite Opt-In-Lösung für unadressierte Werbung rasch geschaffen werden.

A8. Themenbereich: Kreislaufwirtschaft

A8.1. Umsetzung der EU-SUP (Single Use Plastics)-Richtlinie und des EUKreislaufwirtschaftspaketes

(Antrag: Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur
effizienten und zielorientierten Umsetzung der EU- SUP-Richtlinie und des EUKreislaufwirtschaftspaketes um Unterstützung des Vorhabens der Länder zur
Entwicklung eines Plans mit konkreten Umsetzungsschritten. Dieser soll insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Einwegplastikabfällen, wo technisch möglich und sinnvoll, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit mit dem Fokus auf die Stärken und die Priorität der Abfallvermeidung
  • Beauftragung einer umfassenden Ist-Zustandserhebung zum Stand der Kreislaufwirtschaft in Österreich, in dem u.a. die aktuellen Recyclingquoten für Siedlungsabfälle gemäß den EU- Berechnungsvorgaben erhoben und ausgewiesen werden.
  • Verbesserte Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen auf Bundes- und Länderebenen.
  • Erarbeitung von Qualitätskriterien für Recyclingkunststoffe bzw. anderer geeigneter Grundlagen für die Formulierung von Zuschlagkriterien in der öffentlichen Beschaffung in Bezug auf eine Erhöhung des Kunststoffrezyklatanteils in Produkten.

A9. Themenbereich: Getrennte Sammlung

A9.1. Verpackungsverordnung und Abänderung/Aktualisierung der Abgeltungsverordnung

(Antrag: Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter
Einbindung von VertreterInnen der kommunalen Abfallwirtschaft (Gemeinden, Verbände und Länder) eine Anpassung der Abgeltungsverordnung hinsichtlich

  • der Gesamterfassungsquoten (Bezug auf die Marktinputmassen; Finanzierungsverantwortung der Sammel- und Verwertungssysteme für 100 % der anfallenden Verpackungsabfälle) sowie
  • der Massen der gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungsabfälle (gemäß § 3 AbgeltungsVO)

vorzunehmen. Die Ergebnisse der unter bundesweit einheitlich erfolgten Vorgaben durchgeführten Restmüllsortieranalysen sind dabei zu berücksichtigen.

A10. Themenbereich: Alternative Mobilität in der Abfallsammlung

A10.1. Förderaktion: Müllsammelfahrzeuge mit alternativen Antrieben

(Antrag: Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu prüfen, ob im Sinne des Erreichens der Klimaschutzziele die Anschaffung von Müllsammelfahrzeugen mit alternativen Antrieben gefördert werden kann.

A11. Themenbereich: Verwaltungsvereinfachung

A11.1. „Abfallartenpools“

(Antrag: Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter
Einbeziehung der Bundesländer Abfallartenpools festzulegen und die entsprechende Abfallartenpool-Verordnung zu erlassen. Dabei sind entsprechende Vorarbeiten zu berücksichtigen.

A12. Themenbereich: ALSAG

A12.1. Altlastensanierungsgesetz – Novellierung

(Antrag: Kärnten)

gemeinsam behandelt mit

A12.2. Altlastensanierungsgesetz – ALSAG

(Antrag: Oberösterreich)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um
Berücksichtigung der vorgeschlagenen Zielsetzung unter Einbeziehung der letztlich für die Maßnahmensetzung unmittelbar zuständigen Länder. Ziel sollte es sein, für alle untersuchten und bewerteten Flächen nach einem einheitlichen Maßstab (Reparaturprinzip) eine Maßnahmenverpflichtung zu prüfen und diese auch einheitlich umzusetzen.

B1. Art. 15a B-VG Vereinbarung Heizungsanlagen

Die LandesumweltreferentInnen unterstützen die Überlegungen, die überarbeitete Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Heizgeräten und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken (2019) in Form einer „Technischen Richtlinie – Heizungsanlagen (2020)“ zu veröffentlichen und ersuchen die jeweils zuständigen Stellen um Prüfung der weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Außerkraftsetzung der bestehenden Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken (2010) rechtlich zu verankern.

Allfällige Schnittstellen mit der zu erarbeitenden Wärmestrategie (Beschlüsse der LandesenergiereferentInnenkonferenz vom 29.09.2020 und der LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz vom 07.10.2020) sind zu berücksichtigen.

B2. Aufhebung von IG-L Maßnahmen (Tempolimits, Fahrverbote)

Dieser TOP wird von Salzburg zurückgezogen.

B3. Toleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Straftoleranzen

(Antrag: Oberösterreich, Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz begrüßt die im Regierungsprogramm 2020 -2024 festgelegten Maßnahme, Höchstgeschwindigkeiten konsequent zu
kontrollieren und hinzuwirken, auf technisch unnötige Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitskontrollen zu verzichten.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sich bei der Bundesregierung für die rasche Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen einzusetzen und den Prozess, die Straftoleranzen zu vereinheitlichen sowie diese möglichst niedrig anzusetzen bzw. aktiv zu unterstützen.

Damit kann die Vollzugssituation des Immissionsschutzgesetzes-Luft verbessert und die Luftqualität positiv beeinflusst werden. Der Gesundheitsschutz wird damit unterstützt, ohne dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden würden.

B4. Lärm von Luftwärmepumpen – einheitlicher österreichischer Schallrechner

(Antrag: Salzburg)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht den Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL), einen Schallrechner für Luftwärmepumpen, der einheitliche Ergebnisse liefert, zu konzipieren. Auf diesen österreichweit einheitlichen Schallrechner können dann die Länder in Ihren Infoblättern, Landesverordnungen etc. verweisen.

Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird eingeladen, diesen Prozess zu unterstützen.

Keine Beschlüsse

D1.1. Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren

gemeinsam behandelt mit

D1.2. UVP-Pflicht bei Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken

(Antrag: Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten und Steiermark)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für

  • die rechtliche Klarstellung der verpflichtenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Anträgen auf Laufzeitverlängerungen sowie
  • die Begrenzung von Laufzeiten mit einer Höchstgrenze von 40 Jahren für Kernkraftwerke in der EU und der Schweiz

einzusetzen.

D2.1. Keine Subventionen für Atomkraft und EURATOM-Vertragsreform

(Antrag: Oberösterreich)

gemeinsam behandelt mit

D2.2. Keine EU-Fördergelder für den Ausbau der Atomkraft in Europa unter dem Aspekt des Klimaschutzes

(Antrag: Niederösterreich)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz unterstützt die EU-Kommission und im besonderen Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei ihren Bemühungen den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen in der EU und in Österreich drastisch abzusenken.

Um diese Ziele erreichen zu können, braucht es gemeinsame und nachhaltige Anstrengungen für mehr Erneuerbare Energie, Energieeffizienz und Klimaschutz. Den Ausbau der Kernenergie als Beitrag zur künftigen Lösung für den Klimaschutz zu forcieren, wie dies einige EU-Staaten in ihren Energiestrategien festhalten, wird als nicht nachhaltig und der falsche Weg gesehen.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt ihren Beschluss zur Ablehnung jeglicher Subventionierung der Atomkraft und ersucht daher die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die österreichische Anti-Atom-
Politik auf EU-Ebene und den gleichzeitigen Ausbau der Erneuerbaren Energieträger weiterhin konsequent zu verfolgen und sich auf europäischer-Ebene dafür einzusetzen,

  • dass im Rahmen des „Green Deals“ der EU vorgesehene Förderungen, wie bereits von der Kommissionspräsidentin angekündigt, nicht für die Unterstützung der Atomkraft verwendet werden.
  • dass es auch zu keiner direkten oder indirekten Subventionierung für den Atomkraftausbau in Europa aus anderen EU-Förderprogrammen kommt bzw. diese umgehend eingestellt werden. Anstatt dessen mögen diese Mittel zur Erreichung der Energiewende als strategisches Investment in eine nachhaltige und ressourcenschonende Zukunft bereitgestellt werden.
  • dass Atomkraft nicht als nachhaltiges Investment einzustufen ist und
  • dass die notwendige umfassende Reform des EURATOM-Vertrags vorangetrieben wird und dabei die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um verbündete Mitgliedsstaaten für einen Vertragsstaatenkonvent zu gewinnen.

D3.1. Standortsuche Atommülllager in Tschechien

(Antrag: Oberösterreich)

gemeinsam behandelt mit

D3.2. Mehr Transparenz und Beteiligung der österreichischen Öffentlichkeit bei der Atommüllendlagersuche von Tschechien gefordert

(Antrag: Niederösterreich)

Die Bundesländer anerkennen die Bemühungen der Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Prüfung der von Tschechien vorgelegten Entscheidungsgrundlagen für potentielle Endlagerstandorte unter Einforderung von geophysikalischen Untersuchungen.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt daher ihren Beschluss vom 28.Juni 2019 und ersucht die Bundesregierung, die Bundesländer weiterhin bei ihren Bemühungen zu unterstützen,

  • um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf Österreich durch ein grenznahes Atommülllager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente auszuschöpfen
  • um die tschechische Argumentation bei der weiteren Eingrenzung der Standortoptionen darauf hin zu prüfen, ob diese vorrangig nach sicherheitstechnischen Merkmalen erfolgt und die zur Bewertung verwendeten Daten auch tatsächlich standortspezifisch gewonnen wurden und somit als Grundlage für eine qualifizierte Bewertung überhaupt geeignet sind,
  • um die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und den öffentlichen Informationsaustausch zu jeder Phase des Entscheidungsprozesses für ein Atommülllager bei den tschechischen Behörden verstärkt einzufordern
  • und bei den CZ Behördenvertretern einzufordern, dass die österreichischen Bürgerinnen und Bürger früher und öfter Informationen über relevante Entwicklungen und Entscheidungen in Zusammenhang mit der Endlagersuche von Tschechien aktiv bekommen.

D4. Stopp die Inbetriebnahme der AKW-Blöcke Mochovce, Block 3 und 4

(Antrag: Niederösterreich)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekräftigt den Beschluss vom 28. Juni 2019 und ersucht die Bundesregierung, insbesondere Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,

  • sich dafür einzusetzen, dass die strikte und nachweisliche Umsetzung sicherheitstechnischer Empfehlungen aus dem IAEO-Bericht gewährleistet wird,
  • sich im Falle dennoch offener sicherheitstechnischer Fragen mit Nachdruck bei der Regierung der Slowakischen Republik für den Stopp der Inbetriebnahme der neuen Blöcke des AKW Mochovce einzusetzen und
  • sich dafür einzusetzen, dass auf EU-Ebene ein europaweit verbindliches und transparentes Nuklearsicherheitssystem und ausreichende Kontrollmöglichkeiten zur konsequenten Umsetzung von Sicherheitsanforderungen implementiert werden.

D5. Licht – Länderübergreifende Expertenabstimmung

Ergebnis der Vorkonferenz der beamteten LandesumweltreferentInnen:

Die Vorkonferenz der beamteten LandesumweltreferentInnenkonferenz empfiehlt im Wege der Verbindungsstelle eine länderübergreifende Abstimmung der Umsetzung bezüglich des Österreichischen Leitfadens „Außenbeleuchtung“ durchzuführen.

E1. Umweltrelevante Haftungsfragen

(Antrag: Wien)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz anerkennt, dass Einzelbäume und Wälder durch Ihren Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz vor Naturgefahren umfassende Bedeutung für unsere Gesellschaft und die Umwelt haben. Jeder Mensch profitiert individuell von Bäumen durch ihre Wirkung auf die physische und psychische Gesundheit.

Bei Pflegemaßnahmen an Bäumen ist daher gleichzeitig auf die Zumutbarkeit für Baumverantwortliche und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten. Bäume sind natürlich gewachsene Organismen und daher hinsichtlich der Einschätzung von Risiken nicht mit einem Bauwerk gleichzusetzen. Anzustreben ist daher auch eine Weiterentwicklung der dafür maßgeblichen rechtlichen Grundlagen.

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz bekennt sich weiterhin dazu, die entsprechenden Aktivitäten wie gemeinsame Tagungen im Rahmen der Plattform “Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft”, die Symposienreihe im Dialog von Baumverantwortlichen und RepräsentantInnen der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft sowie die Entwicklung eines Leitfadens für Baumverantwortliche zu unterstützen und ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und Frau Bundesministerin für Justiz, dies auch weiterhin in einem so guten, konstruktiven und effektiven Austausch wie bisher zu tun mit dem Ziel, gemeinsam raschestmöglich die notwendigen Maßnahmen auf den unterschiedlichsten Ebenen (Kommunikation und Bewußtseinsbildung, Legistik, Vollzug, Ausbildung, sowie praktische Handlungsanleitungen für die Baumpflege zum Schutz unsere Bäume) weiterzuentwickeln und zu setzen.

Darüber hinaus erachtet es die LandesumweltreferentInnenkonferenz für erforderlich, dass die Bundesregierung – wie im aktuellen Regierungsübereinkommen festgelegt - die haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern evaluiert, um Österreichs Bäume und  Wälder zu erhalten und unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern. In der Folge sollen im Sinne des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 28. Juni 2019 die erforderlichen Änderungen des Forstgesetzes 1975, des Wasserrechtsgesetzes 1959 und des ABGB vorgenommen werden.

E2. Um-/Nachnutzung von Brachflächen

(Antrag: Oberösterreich)

Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Stand der Arbeiten zum vorjährigen Beschluss (VSt-2159/43 vom 1. Juli 2019) zu berichten.

E3. Öffentliche Beschaffung von Lebensmittel und Speisen

(Antrag: Wien)

Die LandesumweltreferentInnen bekräftigen den bei der Tagung der LandesumweltreferentInnenkonferenz 2018 gefassten Beschluss für einen achtsamen Umgang mit Lebensmitteln entlang der Wertschöpfungskette. Das Ziel ist die Minimierung von negativen Auswirkungen bei Mensch – Tier – Umwelt- /Klimaschutz im Sinne der „Farm2Fork“-Strategie der Europäischen Kommission.

Die Grundpfeiler eines achtsamen Umgangs sind Regionalität – Saisonalität – hoher Bioanteil – Tierwohl und Lebensmittelabfallvermeidung. Die LandesumweltreferentInnen werden die „Farm2Fork“-Strategie in ihrem Wirkungsbereich vorantreiben und ersuchen Frau Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um entsprechende Unterstützung und Koordination in Ihrem Wirkungsbereich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: