Ankauf für volkskulturelle Vereine und Blasmusikvereine

Ankauf von Trachten, Instrumenten und Fahnen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Blasmusikvereine und an volkskulturelle Vereine, die sich dafür engagieren oberösterreichische Bräuche und Traditionen zu bewahren, z.B.: Volkstanzgruppen, Landjugendgruppen, Schuhplattlergruppen, Chöre, Heimat- und Trachtenvereine, Kameradschaftsbund, Bürgergarden, Prangerschützen, Traditionskorps, Schützenkompanien, Freiwillige Feuerwehr

Was wird gefördert?

  • Komplette Trachteneinkleidungen sowie Ergänzung oder Ersatz von Trachten
  • Neuankauf und Restaurierung von historischen Fahnen
  • Ankäufe von Musikinstrumenten für Trachtenvereine (Jagd- oder Parforcehörner  bzw. Steirische Harmonikas)
  • Ankauf und Reparatur von Instrumenten für Blasmusikverein
  • Instrumententaschen und -koffer.

Nicht gefördert werden Privatinstrumente für Vereinsmitglieder, Gewehre, Säbel, Munition oder Waffen (Ausnahme: Stutzen bei den Prangerschützen).

Wie wird gefördert?

Pro Verein kann pro Jahr ein Antrag um Förderung eingebracht werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vereinssitz in Oberösterreich
  • Beim Antragsteller muss es sich um eine juristische (Verein) oder natürliche Person handeln.
  • Anträge können ausschließlich rückwirkend nach der Anschaffung für das Vorjahr eingebracht werden.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes unten stehendes Antragsformular
  • Foto der Tracht oder Fahne  in Vorder- und Rückenansicht (nur bei Neueinkleidung)
  • Rechnungskopien im PDF-Format mit Zahlungsbestätigungen (Valutadatum muss ersichtlich sein) und Belegaufstellung

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail einzubringen.

Formular

  • Trachten, Musikinstrumente, historische Fahnen für Blasmusik- und volkskulturelle Vereine (KGD-K/E-36) Herunterladen 476,58 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: