Ankauf für Blasmusikvereine

Ankauf von Trachten, Instrumenten und Fahnen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Blasmusikvereine.

Was wird gefördert?

  • Komplette Trachteneinkleidungen sowie Ergänzung oder Ersatz von Trachten
  • Neuankauf und Restaurierung von historischen Fahnen
  • Ankauf und Reparatur von Instrumenten
  • Instrumententaschen und -koffer.

Nicht gefördert werden Privatinstrumente für Vereinsmitglieder. 

Wie wird gefördert?

Pro Verein kann pro Jahr ein Antrag um Förderung eingebracht werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vereinssitz in Oberösterreich
  • Beim Antragsteller muss es sich um eine juristische (Verein) oder natürliche Person handeln.
  • Anträge können ausschließlich rückwirkend nach der Anschaffung für das Vorjahr eingebracht werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

 

  • Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
  • Rechnungen im PDF-Format mit Zahlungsbestätigungen (Valutadatum muss ersichtlich sein) und Belegaufstellung
  • Foto der Tracht oder Fahne in Vorder- und Rückenansicht (nur bei Neueinkleidung)

Die Ansuchen sind durch die laut Vereinsstatuten vertretungsbefugte Person(en) zu unterzeichnen (ID-Austria bzw. Fördererklärung KGD-K/E-6).

 

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: