Wer wird gefördert?
Gefördert werden volkskulturelle Landesverbände sowie regionale Vereine und Gruppen. Eine Förderung von Ortsgruppen der OÖ. Goldhauben-, Kopftuch- und Hutgruppen ist nicht möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Jahresprogramme mit volkskultureller Ausrichtung.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind jene Kosten die unmittelbar mit der Verwirklichung des Jahresprogramms in Zusammenhang stehen. z.B.:
- Personalkosten und Honorare
- Raummieten und Betriebskosten
Kosten für Instandhaltung und Investitionen können bei Jahresförderungen bis zu einem Volumen von 5 % der förderbaren Gesamtkosten berücksichtigt werden.
Reine Unterhaltungsveranstaltungen (z.B. Faschingsumzüge und Perchtenläufe) und Veranstaltungen mit kommerzieller Ausrichtung (z.B. Volksfeste und Märkte) können nicht berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vereinssitz und Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Überwiegende volkskulturelle Ausrichtung des Programms
- Das Programm wird überwiegend durch ehrenamtliche Arbeit getragen.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Detaillierte Programmbeschreibung und -planung mit konkreten Veranstaltungsterminen
- Angaben zum Veranstalter, bisherigen volkskulturelle Veranstaltungen, etc.
- Gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (Förderentscheidung der Standortgemeinde, etc.)
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
