Volkskultur

Förderung von volkskulturellen Vereinen und Initiativen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden volkskulturelle Landesverbände sowie regionale Vereine und Gruppen. Eine Förderung von Ortsgruppen der OÖ. Goldhauben-, Kopftuch- und Hutgruppen ist nicht möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Jahresprogramme und Projekte der volkskulturellen Landesverbände. An regionale Vereine und Gruppen werden vorwiegend Projektförderungen vergeben. Darüber hinaus können die technischen Herstellungskosten bei Mundartpublikationen gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Zu den förderbaren Kosten zählen:

  • Eigenleistungen bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Personalkosten, Raummieten und Betriebskosten auf Ebene des OÖ. Forum Volkskultur bzw. der Landesverbände
  • Künstlerhonorare
  • Reise- und Nächtigungskosten der eingeladenen Künstler/innen
  • Abgeltung von Urheberrechten
  • Technikkosten
  • Versicherungen
  • Werbekosten
  • Materialkosten
  • Kosten für Instandhaltung und Investitionen können bei Jahresförderungen bis zu einem Volumen von 5 % der förderbaren Gesamtkosten berücksichtigt werden.
  • Bei Projektförderungen können Verwaltungs- und Overheadkosten anteilig berücksichtigt werden.
  • Verpflegungskosten für Mitwirkende und Funktionäre

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Veranstaltungsort in Oberösterreich oder
  • In Einzelfällen: Präsentation der oberösterreichischen Volkskultur außerhalb des Bundeslandes
  • Schlüssige Einnahmen- und Ausgabenstruktur
  • Überwiegende volkskulturelle Ausrichtung des Programms oder Projekts
  • Das Projekt oder Programm wird durch ehrenamtliche Arbeit getragen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Detaillierte Programmbeschreibung und –planung mit konkreten Veranstaltungsterminen
  • Angaben zum Veranstalter, bisherigen volkskulturelle Veranstaltungen, etc.
  • Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen- und Ausgabenprognose
  • Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften
  • Gesamtabrechnung oder rechtskonform unterfertigter Rechnungsabschluss, inkl. Bestätigung der Rechnungsprüfung des Vorjahres

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: