Regionale Raumordnungsprogramme zur Flächenfreihaltung für linienhafte Infrastruktur

In diesen Raumordnungsprogrammen werden jene Grundstücke bestimmt, die der Errichtung von linienhaften Infrastrukturvorhaben (Bahnen, Straßen, Stromleitungen) von landesweiter Bedeutung vorbehalten sind. Diese Grundstücke dürfen nur in Ausnahmefällen in Bauland umgewidmet oder bebaut werden.

Als Grundlage der Flächenfreihaltung werden umfangreiche Korridoruntersuchungen durchgeführt. Dabei werden verschiedene Varianten entwickelt, umfassend geprüft und damit die aus fachlicher Sicht am besten geeignete Trasse ermittelt. Weitere Informationen zur Korridoruntersuchung finden sich hier:

Raumordnungsprogramme der Oö. Landesregierung zur Flächenfreihaltung

RegioTram
Raumordnungsprogramm über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung einer Regiotram von Linz nach Pregarten (Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Hagenberg im Mühlkreis, Pregarten, Unterweitersdorf, Wartberg ob der Aist), Oö. LGBl. Nr. 22/2017

Straßenbauvorhaben im südlichen Mattigtal
Raumordnungsprogramm über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung von überörtlichen Verkehrswegen im Planungsbereich „Mattigtal-Süd“ (Pöndorf, Lengau, Munderfing, Jeging), Oö. LGBl. Nr. 61/2019

Osttangente Linz
Raumordnungsprogramm über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung der Osttangente Linz (Linz / Steyregg / Engerwitzdorf), Oö. LGBl. Nr. 63/2019