Landesweite und regionale Vorgaben

Diese Vorgaben regeln die Sicherung von räumlichen Entwicklungszielen für das gesamte Bundesland, einzelne Regionen oder spezifische Themen (Sachgebiete) in der Form von Richtlinien oder Verordnungen (Raumordnungsprogramme).

Landesweite Vorgaben sollen eine gesamtheitliche Entwicklung des Landes Oberösterreich ermöglichen und sicherstellen, dass kommunale und regionale Planungen mit den Planungsüberlegungen des Landes im Einklang stehen. Zur Erreichung der strategischen Ziele der Landesentwicklung hat die Oö. Landesregierung im Jahr 2020 die Oö. Raumordnungsstrategie #upperregion2030 beschlossen. Diese enthält Ziele und Maßnahmen für die gesamträumliche Entwicklung, während das Landesraumordnungsprogramm 2017 als Bindeglied zwischen dem OÖ. Raumordnungsgesetz und den Umsetzungsinstrumenten der Raumordnung auf regionaler und kommunaler Ebene fungiert. Der Oö. Windkraft-Masterplan 2017 und der Oö. Kiesleitplan regeln in der Form von Richtlinien den Umgang mit spezifischen Themen von landesweiter Bedeutung.

Regionale Vorgaben werden zum Schutz von regional bedeutsamen Grünräumen, aber auch zur Freihaltung von Flächen für überörtlich relevante Infrastrukturvorhaben (Bahn, Straße) eingesetzt. Diese sind als Verordnungen der Oö. Landesregierung rechtlich verbindlich für die Gemeinden.