Wer wird gefördert?
Gefördert werden bildende Künstlerinnen und Künstler mit ausreichendem Oberösterreich-Bezug.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Fortführung und Weiterentwicklung der künstlerischen Tätigkeit.
Wie wird gefördert?
Die Fortführung der künstlerischen Tätigkeit wird durch einen finanziellen Beitrag gemäß den Kriterien Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation und Qualität gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitzes in Oberösterreich
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Zeitplan)
- Künstlerischer Lebenslauf inkl. Preise und Auszeichnungen
- Nachweis des Oberösterreich-Bezugs
Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Arbeitsstipendiums muss abschließend ein bebilderter Arbeitsbericht vorgelegt werden.
