Bildende Kunst – Jahresprogramme

Förderung zur Durchführung künstlerischer Jahresprogramme von KünstlerInnenvereinigungen, Kunstverbänden und Galerien.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden KünstlerInnenvereinigungen, Kunstverbände und Galerien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerische Jahresprogramme.

Wie wird gefördert?

Durch finanzielle Beiträge werden basierend auf die Kriterien Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation und Qualität künstlerische Veranstaltungen im Zuge des Jahresprogrammes gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Oberösterreich-Bezug durch den Standort der KünstlerInnenvereinigung bzw. Galerie oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
  • Detailinformationen zum Jahresprogramm (künstlerische Lebensläufe inkl. Oberösterreich-Bezug der KünstlerInnen, Zeitplan etc.)
  • aufgeschlüsselte Kostenkalkulation
  • detaillierter, schlüssiger Finanzierungsplan (inkl. Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften und Sponsoren)
  • Gesamtabrechnung oder rechtskonform unterfertigter Rechnungsabschluss des Vorjahres

Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Einlangens bzw. ggf. nach positiver Abrechnung offener Verwendungsnachweise. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: