Unter dem Begriff Mikro-ÖV werden bedarfsorientierte Verkehre mit Voranmeldung (Tel., App etc.) zusammengefasst, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs für alle Personengruppen sinnvoll ergänzen und für Personen ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.
Der Förderleitfaden gibt einen Überblick über die aktuellen Förderbestimmungen und -höhen des Landes Oberösterreich und richtet sich in erster Linie an Gemeinden und Gemeindeverbände, die bereits über einen bestehenden Bedarfsverkehr verfügen oder die Umsetzung eines solchen planen. Der Förderleitfaden beschäftigt sich nicht im Detail mit den unterschiedlichen Betreibermodellen, deren Anwendungsgebiete und den einzelnen Zielgruppen, sondern gibt lediglich einen entsprechenden Gesamtüberblick.
Gefördert wird der Betriebsabgang des jeweiligen Projektes (=Abgangsförderung; Abgang bedeutet Ausgaben minus Einnahmen). Ein entsprechendes Antragsformular zur Beantragung dieser Landesförderung ist dem Förderleitfaden angeschlossen. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)
Wie wird gefördert?
siehe Leitfaden
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
siehe Leitfaden
Abwicklung / Antragstellung
Mittels nachstehendem Antragsformular
Formular
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Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV) (SVD-GVöVerk/E-17)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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