Förderung für Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)

Förderung für bedarfsorientierte Verkehre, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.

Unter dem Begriff Mikro-ÖV werden bedarfsorientierte Verkehre mit Voranmeldung (Tel., App etc.) zusammengefasst, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs für alle Personengruppen sinnvoll ergänzen und für Personen ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.

Der Förderleitfaden gibt einen Überblick über die aktuellen Förderbestimmungen und -höhen des Landes Oberösterreich und richtet sich in erster Linie an Gemeinden und Gemeindeverbände, die bereits über einen bestehenden Bedarfsverkehr verfügen oder die Umsetzung eines solchen planen. Der Förderleitfaden beschäftigt sich nicht im Detail mit den unterschiedlichen Betreibermodellen, deren Anwendungsgebiete und den einzelnen Zielgruppen, sondern gibt lediglich einen entsprechenden Gesamtüberblick.
 
Gefördert wird der Betriebsabgang des jeweiligen Projektes (=Abgangsförderung; Abgang bedeutet Ausgaben minus Einnahmen). Ein entsprechendes Antragsformular zur Beantragung dieser Landesförderung ist dem Förderleitfaden angeschlossen. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)

Wie wird gefördert?

Der Betriebsabgang des jeweiligen Projektes (=Abgangsförderung). Einmalig können Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 5.000,- Euro gefördert werden.

Die Förderhöhe richtet sich grundsätzlich nach der Finanzkraft-Kopfquote der Gemeinde, in der das Mikro-ÖV System betrieben wird und richtet sich nach den jährlich angepassten allgemein gültigen Richtlinien der „Gemeindeförderung neu" des Landes Oberösterreich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Konzept muss mit den Zielsetzungen des Landes übereinstimmen und soll das Angebot des öffentlichen Linienverkehrs zeitlich und/oder räumlich ergänzen, aber kein Parallelangebot schaffen.
  • Das Betreibermodell muss für alle Personengruppen (Jugendliche, Pensionisten, etc.) zugänglich sein.
  • Der primäre Fokus liegt auf Fahrtenbündelung und Zubringerfunktion zu öffentlichen Verkehrsmitteln. 
  • Mit dem bedarfsorientierten Verkehr soll ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad erreicht werden.
  • Einer Förderung unterliegt der Abgang pro Fahrgast bis max. 12,00 Euro. Dieser wird mit dem prozentualen Fördersatz der Finanzkraft-Kopfquote je Gemeinde gefördert. Sollte der Abgang höher als 12,00 Euro pro Fahrgast sein, unterliegt dieser darüber liegende Abgang keiner Förderung.
  • Das Fahrtentgelt darf nicht unter dem Tarifniveau des Oö. Verkehrsverbundtarifes liegen (Zonentarif, je nach Länge der Fahrt auch mehrere Zonen).
  • Die Fahrten müssen seitens der Betreiber lückenlos dokumentiert werden und auf Anfrage dem Land Oberösterreich vorgelegt werden können.
  • Vereinslösungen können nur dann gefördert werden, wenn sie rechtskonform sind.
  • Fahrzeugkosten werden lediglich über den Betriebsabgang anteilig gefördert.
  • Ab 1.1.2024 gelten in einigen Bereichen geänderte Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung: Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag erfolgt mittels Formular für das abgelaufene Kalenderjahr bei der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (Email:PLOE.GVOEV.Post@ooe.gv.at

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: