Energiecontracting-Programm (ECP) des Landes Oberösterreich für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Gefördert werden Energieeinsparcontracting-Projekte und Wärmeerzeugungsanlagencontracting-Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsteller ist der Contracting-Nehmer, mit dem der Contractor einen Contracting-Vertrag abgeschlossen hat. Förderbar ist der Contracting-Nehmer; Klein- und Mittelunternehmen und öffentliche Körperschaften sind als Contracting-Nehmer besonders förderungswürdig.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist das Finanzierungsinstrument Contracting. Gefördert wird

    • die Finanzierung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Einsparcontracting, garantierte Einsparung),
    • die Finanzierung von Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen, die überwiegend erneuerbare Energieträger nutzen (Wärmeerzeugungsanlagencontracting),

sofern hierfür Contracting als Finanzierungsinstrument zum Einsatz kommt und

    • die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist samt den dazu erforderlichen Unterlagen vor Beginn des Projektes mittels entsprechendem Formular im Wege des Oö. Energiesparverbandes bei der Förderungsstelle einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: