Musikpflege

Förderung von musikalischen Veranstaltungen, musikalischen Einrichtungen sowie Musikschaffenden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden oberösterreichische Musikschaffende, Ensembles, Orchester, Vereine mit musikalischer Ausrichtung sowie musikalische Institutionen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden musikalische Veranstaltungen mit erkennbarer Programmatik und Ausrichtung auf Alte Musik, Klassik bis hin zu Neuer und unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Musik, darunter:

  • Konzerte und Konzertreihen
  • Festivals
  • Jahresprogramme
  • Meisterkurse
  • Wettbewerbe
  • Kirchenmusik
  • zeitgenössische Kompositionen (Vorlage der vollständigen Partitur)

Anmerkung: musikalische Ausbildungen sowie musikalische Umrahmungen von Veranstaltungen werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Durch finanzielle Beiträge zur musikalischen Veranstaltung oder Komposition.
Generell gelten alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Kosten als förderbar: Honorare-, Reise- und Nächtigungskosten, Mieten, Marketingkosten, anteilige Overheadkosten, Verpflegungskosten sofern für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vereinssitz, Wohnsitz des Antragstellers oder der Austragungsort muss in sein. Weiters erforderlich ist eine thematische Auseinandersetzung mit oberösterreichischen Schwerpunkten oder eine oberösterreichische KünstlerInnenbeteiligung. Eine Aufführung von Werken oö. KomponistInnen ist für eine Förderung nicht ausreichend.
  • Bei Personen, die nicht (mehr) in wohnen, muss eine erkennbare Verbindung zu gegeben sein – dazu zählt etwa der Erhalt eines Landeskulturpreises, einer Talentförderungsprämie oder des Anton Bruckner Stipendiums.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Vorlage der Gesamtabrechnung des Vorjahres, bei Vereinen generell Vorlage des satzungsgemäß unterfertigten Rechnungsabschlusses
  • gegebenenfalls Mitteilung über die Zusage einer Förderung der Standortgemeinde
  • Kompositionsförderungen: eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach der Uraufführung eines Werkes möglich. Vorlage biografischer Details, Angabe zu Entstehung der Komposition, Nennung des  Aufführungsortes (mindestens eine Aufführung sollte gewährleistet sein)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

 

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms
  • spezielle Schwerpunktsetzungen
  • zeitgenössischer Anteil bei der Programmierung
  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • musikvermittelnde Aspekte
  • Professionalität und Fachkompetenz

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: