Musikpflege – Jahresprogramme und Festivals

Oberösterreich verfügt über eine reichhaltige Szene im Bereich der Musikpflege. Ziel der Förderung von Jahresprogrammen und regelmäßig stattfindenden Festivals ist es, diese in ihrer Vielfalt und Dichte zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Musikschaffende, Orchester und Ensembles, Vereine mit musikalischer Ausrichtung sowie musikalische Institutionen, die eine kontinuierliche Jahrestätigkeit verfolgen bzw. jährlich oder biennal/triennal stattfindende Festivals organisieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Jahresprogramme sowie regelmäßig wiederkehrende Festivals und Wettbewerbe mit Öffentlichkeitsaspekt und musikalischem Schwerpunkt in allen Musikrichtungen (unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Musik).

Bei kirchenmusikalischen Jahresprogrammen ist ein dominierender Konzertcharakter bzw. repräsentativ künstlerischer Anspruch Voraussetzung.

Was wird nicht gefördert?

  • Musikalische Ausbildungen
  • Musikalische Umrahmungen von Veranstaltungen
  • Rein kommerziell ausgerichtete Programme

Wie wird gefördert?

Förderbar sind die für die Durchführung des Programms/Festivals erforderlichen Kosten wie etwa Honorare/Aufwandsentschädigungen, Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten, Mieten, Ton- und Beleuchtungstechnik, Marketing- und Werbungskosten, anteilige Overheadkosten.

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms
  • Fachkompetenz bzw. überregionale Ausstrahlung als Kulturbotschafterin oder Kulturbotschafter
  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • Zeitgenössischer Anteil (besonders Werke lebender oberösterreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Musikvermittelnde Aspekte, Nachwuchs- und Jugendförderung, Förderung der Geschlechtsparität
  • Sonstige spezielle Schwerpunktsetzungen und Alleinstellungsmerkmale

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hinreichender Oberösterreich-Bezug durch Vereins- bzw. Wohnsitz, Austragungsort bzw. vorrangige Präsenz im Bundesland, thematischen Fokus oder markante oberösterreichische Beteiligung. Eine Aufführung von Werken oberösterreichischer Komponistinnen oder Komponisten ist nicht ausreichend.
  • Musikalischer Fokus
  • Öffentliche Zugänglichkeit
  • Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen
  • Antragstellung nur durch natürliche oder juristische Personen

Bei Kooperationen muss einer der Partner als Antragsteller auftreten

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (Förderentscheidung der Standortgemeinde, etc.)

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: