Dramatikerprämie

Die Dramatikerprämie des Landes Oberösterreich dient der Unterstützung von oberösterreichischen Schriftstellerinnen und Schriftstellern. Sie soll Uraufführungen von Theaterstücken oberösterreichischer Autorinnen und Autoren in der oö. Theaterlandschaft ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Schriftsteller/innen, die Theatertexte für professionelle Theater mit Standort in Oberösterreich verfassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden dramatische Texte, die im jeweiligen Kalenderjahr in Oberösterreich uraufgeführt wurden.

Wie wird gefördert?

Bei der Dramatikerprämie handelt es sich um ein Arbeitsstipendium in Höhe von 3.700 Euro, das rückwirkend nach der Uraufführung des Theatertexts am Ende des jeweiligen Kalenderjahres vergeben wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es handelt sich um eine Uraufführung des Stückes (keine Wiederaufnahme oder Neuinszenierung).
  • Die Uraufführung findet im jeweiligen Kalenderjahr in Oberösterreich statt.
  • Das Theater, das das Theaterstück aufführt, hat seinen Sitz in Oberösterreich.
  • Es handelt sich um ein professionelles freies Theater (kein Amateurtheater).
  • Das Theaterstück ist ein abendfüllendes Originalstück (keine literarischen Adaptionen, Übersetzungen, Bearbeitungen, etc.), das speziell für das Theater verfasst wurde (Auftragsproduktion).
  • Der Schriftsteller/die Schriftstellerin ist Urheber/Urheberin im Sinne des § 10 Abs.1 des Urheberrechtsgesetzes.
  • Oberösterreich-Bezug des Autors/der Autorin: Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Ein Oberösterreich-Bezug ist zudem auch dann gegeben, wenn der Autor/die Autorin einen der oberösterreichischen Kulturpreise erhalten hat.
  • Der Schriftsteller/die Schriftstellerin ist im Literaturbetrieb verankert und kann eine umfassende literarische Publikationstätigkeit vorweisen.
  • Der Schriftsteller/die Schriftstellerin hat für den Text noch kein Arbeitsstipendium des Landes Oberösterreich erhalten.

Abwicklung / Antragstellung

Förderanträge können bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres eingebracht werden. Förderwerber/in ist der Autor/die Autorin.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Textbuch des Stückes
  • Pressemappe (Theaterkritiken, Zeitungsberichte, etc.)
  • Bestätigung des Premierentermins
  • Künstlerischer Lebenslauf, der das bisherige literarische Schaffen widerspiegelt (Veröffentlichungen, Lesungen, Preise, etc.) inklusive Oberösterreich-Bezug
  • Publikationsliste

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: