Literatur – Arbeitsstipendien

Oberösterreichischen Schriftstellerinnen und Schriftstellern soll durch das Stipendium die Arbeit an ihren aktuellen literarischen Projekten ermöglicht werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Schriftstellerinnen und Schriftsteller.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Arbeit an literarischen Werken (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essayistik) von professionellen Schriftstellern/innen.

Wie wird gefördert?

Jede/r Autor/in hat die Möglichkeit einmal pro Kalenderjahr um ein Arbeitsstipendium anzusuchen. Es kann für jedes literarische Projekt max. ein Stipendium vergeben werden.

Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:

  • Literarische Gattung: Projekte mit geringen Marktchancen werden höher gefördert als Projekte, die gute Absatzchancen auf dem Buchmarkt aufweisen.
  • Lange Dauer des Projekts (über 12 Monate)
  • Zusatzbelastungen, z.B. Recherchereisen, notwendige Investitionen, etc.
  • Kulturauszeichnungen des Landes Oberösterreich bzw. andere Literaturpreise
  • Bisherige Veröffentlichungen in anerkannten Literaturverlagen
  • Das Vorliegen einer konkreten Publikationsmöglichkeit, falls diese zum Zeitpunkt der Antragstellung schon fixiert wurde.
  • Nachwuchsförderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Oberösterreich-Bezug des Autors/der Autorin: Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Ein Oberösterreich-Bezug ist zudem auch dann gegeben, wenn der Autor/die Autorin einen der oberösterreichischen Kulturpreise erhalten hat. Ein inhaltlicher Oberösterreich-Bezug des Buchprojekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.
  • Entsprechender literarischer Lebenslauf:
    • Mindestens eine eigenständige Publikation in einem anerkannten Literaturverlag (kein Eigenverlag, keine Zuschussverlage) bzw. vergleichbare Qualifikation bei Autor/innen von Theatertexten oder literarischen Mischformen (Poetry Slam-Texte, Hörspiele, etc.). Bei Nachwuchsautor/innen mehrere Publikationen in anerkannten Literaturzeitschriften.
    • und/oder
    • Auszeichnung durch einen anerkannten Literaturpreis, der von einer Fachjury vergeben wurde.
  • Es handelt sich um ein neues Projekt (Neuerscheinung am Buchmarkt, Theatertext, der noch nicht uraufgeführt wurde, etc.)

Keine Förderbasis besteht für die Arbeit an Sachbüchern und wissenschaftlichen Publikationen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Biografie des Autors/der Autorin inkl. Nachweis des Oberösterreich-Bezugs
  • Publikationsverzeichnis des Autors/der Autorin
  • Zeitplan des Projekts
  • Angaben zu einer konkreten Publikationsmöglichkeit, falls diese bereits vorliegt.
  • Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Arbeitsstipendiums muss ein Arbeitsbericht vorgelegt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: