Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an oberösterreichische Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Arbeit an belletristischen literarischen Werken (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essayistik) von professionellen Schriftstellerinnen und Schriftstellern.
Wie wird gefördert?
Jede Autorin/Jeder Autor hat die Möglichkeit einmal pro Kalenderjahr um ein Arbeitsstipendium anzusuchen. Bei Projekten, die über mehrere Kalenderjahre gehen, kann maximal drei Mal für das gleiche Projekt ein Arbeitsstipendium beantragt werden.
Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:
- Literarische Gattung: Projekte mit geringen Marktchancen werden höher gefördert als Projekte, die gute Absatzchancen auf dem Buchmarkt aufweisen.
- Lange Dauer des Projekts (über 6 Monate)
- Zusatzbelastungen, z.B. Recherchereisen, notwendige Investitionen
- Kulturauszeichnungen des Landes Oberösterreich bzw. andere Literaturpreise
- Bisherige Veröffentlichungen in anerkannten Literaturverlagen
- Das Vorliegen einer konkreten Publikationsmöglichkeit, falls diese zum Zeitpunkt der Antragstellung schon fixiert wurde.
- Nachwuchsförderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Oberösterreich-Bezug der Autorin/des Autors: Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Ein Oberösterreich-Bezug ist zudem auch dann gegeben, wenn der Autorin/des Autors einen der oberösterreichischen Kulturpreise erhalten hat. Ein inhaltlicher Oberösterreich-Bezug des Buchprojekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.
- Entsprechender literarischer Lebenslauf:
- Mindestens eine eigenständige Publikation in einem anerkannten Literaturverlag (kein Eigenverlag, keine Zuschussverlage) bzw. vergleichbare Qualifikation bei Autor/innen von Theatertexten oder literarischen Mischformen (Poetry Slam-Texte, Hörspiele, etc.). Bei Nachwuchsautorinnen und -autoren mehrere Publikationen in anerkannten Literaturzeitschriften.
und/oder
- Auszeichnung durch einen anerkannten Literaturpreis, der von einer Fachjury vergeben wurde.
- Es handelt sich um ein neues Projekt (Neuerscheinung am Buchmarkt, Theatertext, der noch nicht uraufgeführt wurde, etc.)
Keine Förderbasis besteht für die Arbeit an Sachbüchern und wissenschaftlichen Publikationen.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Biografie des Autors/der Autorin inkl. Nachweis des Oberösterreich-Bezugs
- Publikationsverzeichnis des Autors/der Autorin
- Zeitplan des Projekts
- Angaben zu einer konkreten Publikationsmöglichkeit, falls diese bereits vorliegt.
- Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Arbeitsstipendiums muss ein Arbeitsbericht vorgelegt werden.
