Zeitkultur

Förderung von zeitgenössischen Kunst- und Kulturinitiativen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vereine, Institutionen, Kulturstätten und Kulturschaffende, die ein überwiegend kulturelles und künstlerisches Jahresprogramm bieten, oder zeitgenössische Kulturprojekte umsetzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zeitgenössische Mehrsparten-Jahresprogramme sowie Projekte und Veranstaltungen die nicht überwiegend einem anderen Förderbereich zugeordnet werden können.

Folgende Aspekte werden besonders berücksichtigt:

  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • Eigenständige Programmierung (im Gegensatz zu reinem Gastspielbetrieb)
  • experimentelle, zeitgenössische Programmierung
  • programmatischer Fokus auf Jugendarbeit und Vermittlung
  • besondere Fachkompetenz und umfangreiche Referenzarbeiten der Hauptverantwortlichen bzw. der beteiligten Künstler
  • Besondere integrative Aspekte
  • besonderer thematischer Wert für das Land Oberösterreich
  • Alleinstellungsmerkmal der Programmatik

Wie wird gefördert?

Zu den förderbaren Kosten zählen:

  • Künstlerhonorare
  • Reise- und Nächtigungskosten für KünstlerInnen
  • Abgeltung von Urheberrechten
  • Mieten und Betriebskosten
  • Technikkosten
  • Versicherungen
  • Werbekosten
  • Materialkosten

Bei Jahresförderungen zählen zu den förderbaren Kosten:

  • laufende Kosten für Instandhaltung und Sanierung von Anlagen, Geschäfts- und Vereinslokalen sowie Aufführungsstätten
  • Verwaltungs- und Overheadkosten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Schlüssige Einnahmen/Ausgabenstruktur
  • Überwiegende kulturelle Ausrichtung des Programms
  • Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
  • Es besteht keine Förderbasis für Projekte mit kommerzieller Orientierung und solche, bei denen üblicherweise von einem positiven Betriebsergebnis auszugehen ist.
  • Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche (wenn auch kostenpflichtige) Veranstaltungen (keine Veranstaltungen für einen geschlossenen Personenkreis wie Vereins- und Firmenfeiern, o.Ä.).

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Detaillierte Programmbeschreibung und –planung mit konkreten Veranstaltungsterminen
  • biografische Informationen zum Veranstalter bzw. den hauptverantwortlichen Personen inkl. Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich Kulturveranstaltungen
  • Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen/Ausgabenprognose
  • Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften und Finanzierungsgeber
  • Gesamtabrechnung oder rechtskonform unterfertigter Rechnungsabschluss, des Vorjahres

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Besonders berücksichtigungswürdige Aspekte:

  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume (Linz, Wels, Steyr)
  • Eigenständige Programmierung (im Gegensatz zu reinem Gastspielbetrieb)
  • experimentelle, zeitgenössische Programmierung (im Gegensatz zu klassischem Programm mit höherem Publikumszulauf)
  • programmatischer Fokus auf Jugendarbeit und Vermittlung
  • Fachkompetenz und umfangreiche Referenzarbeiten der Hauptverantwortlichen bzw. der beteiligten Künstler
  • Besondere integrative Aspekte
  • besonderer thematischer Wert für das Land Oberösterreich
  • Alleinstellungsmerkmal der Programmatik

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: