Zeitkultur – Jahresprogramme und Projekte

Förderung von zeitgenössischen Kunst- und Kulturinitiativen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vereine, Institutionen, Kulturstätten und Kulturschaffende, die ein überwiegend kulturelles und künstlerisches Jahresprogramm bieten, oder zeitgenössische Kulturprojekte umsetzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zeitgenössische Mehrsparten-Jahresprogramme sowie Projekte und Veranstaltungen die nicht überwiegend einem anderen Förderbereich zugeordnet werden können.

Folgende Aspekte werden besonders berücksichtigt:

  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • Eigenständige Programmierung (im Gegensatz zu reinem Gastspielbetrieb)
  • Experimentelle, zeitgenössische Programmierung
  • Programmatischer Fokus auf Jugendarbeit und Vermittlung
  • Besondere Fachkompetenz und umfangreiche Referenzarbeiten der Hauptverantwortlichen bzw. der beteiligten Künstler
  • Besondere integrative Aspekte
  • Alleinstellungsmerkmal der Programmatik

Wie wird gefördert?

Zu den förderbaren Kosten zählen:

Förderbar sind jene Kosten die unmittelbar mit der Verwirklichung des Jahresprogramms beziehungsweise des Projekts in Zusammenhang stehen. z.B.:

  • Personalkosten und Honorare
  • Raummieten und Betriebskosten

Kosten für Instandhaltung und Investitionen können bei Jahresförderungen bis zu einem Volumen von 5 % der förderbaren Gesamtkosten berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Überwiegende kulturelle Ausrichtung des Programms
  • Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen

Es besteht keine Förderbasis für Projekte mit kommerzieller Orientierung und solche, bei denen üblicherweise von einem positiven Betriebsergebnis auszugehen ist.

Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche Veranstaltungen (z.B. keine Firmenfeiern).

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Detaillierte Programmbeschreibung und -planung
  • Biografische Informationen zum Veranstalter bzw. den hauptverantwortlichen Personen (bei Neubeantragung)
  • Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose („Nullsummenspiel“)
  • Gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (Förderentscheidung der Standortgemeinde, Bund etc.)
  • Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: