Darstellende Kunst – Projektförderung

Förderung von (Musik-)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen in Oberösterreich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Vereine oder Unternehmen, die darstellende Kunst in Oberösterreich zeigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden generell (Musik)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen in Oberösterreich. Voraussetzung ist die vorrangige Präsenz des Projekts in Oberösterreich. Ein persönlicher Oberösterreichbezug ist nicht ausschlaggebend für eine Förderung.

Wie wird gefördert?

Förderbar sind die Kosten der Vorstellungen in Oberösterreich sowie anteilige Produktionskosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mindestens drei fixierte Vorstellungstermine in Oberösterreich
  • Bei österreichweiten / international gezeigten Produktionen müssen mindestens 50% der Vorstellungen in Oberösterreich stattfinden.
  • Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen.

Es gibt keine Förderbasis für Reisekostenzuschüsse, Stipendien, Ausbildungskosten (bzw. Unterrichtsbetrieb) oder Unterstützung für Gastspiele im Ausland. Gastspiele in Häusern oder bei Festivals, die eine Förderung für den laufenden Betrieb erhalten, können nur dann gefördert werden, wenn die Produktion nicht bereits in der Jahresförderung für den Gastgeber berücksichtigt wurde.

Bei Kooperationen ist im Antrag anzugeben wer als Antragsteller fungiert und in welchem Ausmaß die Beteiligten zur Finanzierung beitragen. Finanzierungskonzepte sind auch bei Koproduktionen für das Gesamtprojekt vorzulegen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Aufführungsdaten und Angaben zur Probenzeit
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen
  • Angaben zu Aufführungsorten (z.B. Zuschauerkapazität, vorhandene Infrastruktur, etc.)
  • gegebenenfalls  relevante Zusagen, für die Durchführung (Finanzierungs-Zusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: