Darstellende Kunst – Jahresprogramme

Förderung von Jahresprogrammen sowie laufendem Betrieb von Klein- und Mittelbühnen in Oberösterreich.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden oberösterreichische Vereine sowie Klein- und Mittelbühnen oder sonstige Institutionen der darstellenden Kunst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ganzjährige Bühnenprogramme.

Wie wird gefördert?

Förderbar sind die Kosten der öffentlichen, performativen Veranstaltungen des jeweiligen Jahres sowie anteilige Personal- und Overheadkosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Standort bzw. Vereinssitz in Oberösterreich und/oder vorrangige Präsenz in Oberösterreich
  • Performativer Charakter des Programms mit mindesten 5 öffentlich zugänglichen Vorstellungsterminen
  • Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen

Es gibt keine Förderbasis für Reisekostenzuschüsse, Stipendien, Ausbildungskosten (bzw. Unterrichtsbetrieb) oder Unterstützung für Gastspiele im Ausland. Gastspiele in Häusern oder bei Festivals, die eine Förderung für den laufenden Betrieb erhalten, können nur dann gefördert werden, wenn die Produktion nicht bereits in der Jahresförderung für den Gastgeber berücksichtigt wurde, bzw. eine Projektförderung erhalten hat.

Bei Kooperationen ist im Antrag anzugeben wer als Antragsteller fungiert und in welchem Ausmaß die Beteiligten zur Finanzierung beitragen. Finanzierungskonzepte sind auch bei Koproduktionen für das Gesamtprojekt vorzulegen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Aufführungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen
  • rechtskonform unterfertigter Jahresabschluss/Bilanz des Vorjahres, sofern dieser nicht bereits vorliegt.
  • Angaben zu Aufführungsorten (z.B. Zuschauerkapazität, vorhandene Infrastruktur, etc.)
  • gegebenenfalls  relevante Zusagen für die Durchführung (Finanzierungs-Zusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: