Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Herausgeberinnen und Herausgeber kultur- und geisteswissenschaftlicher Publikationen mit Oberösterreichbezug.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Herausgabe kultur- und geisteswissenschaftlicher Publikationen mit inhaltlichem Oberösterreichbezug.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind die technischen Herstellungskosten (d.h.: Satz, Grafik, Druck, Layout, Lektorat sowie Bildkosten). Redaktionelle Tätigkeiten, Reisekosten, etc. können nicht berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es handelt sich um eine kultur- oder geisteswissenschaftliche Publikation.
- Vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug der Publikation (mind. 50 % des Textes). Ein persönlicher Oberösterreichbezug der Autorin oder des Autors bzw. der Herausgeberin oder des Herausgebers ist nicht ausreichend.
- Es besteht eine konkrete Publikationsmöglichkeit
- Die Publikation erscheint in einer entsprechenden Auflage und wird einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Der Druck einer geringen Anzahl an Exemplaren für einen eingeschränkten Personenkreis ist nicht förderbar.
- Die akademische Fachkompetenz der Autorin/des Autors ist gegeben und/oder ein positives Gutachten einer Fachexpertin/eines Fachexperten liegt vor.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular vor Drucklegung gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- detaillierte Programmbeschreibung inkl. Angabe des voraussichtlichen Erscheinungsdatums
- vorläufiges Inhaltsverzeichnis sowie eine Textprobe im Umfang von 10 – 20 Seiten
- Literaturverzeichnis
- wissenschaftlicher Lebenslauf der hauptverantwortlichen Personen und/oder positives Gutachten wie oben dargestellt
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- Zusagen weiterer Fördergeber bzw. Sponsoren in Kopie
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
