Wissenschaft – Publikationen

Förderung von kultur- und geisteswissenschaftlichen Publikationen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Herausgeberinnen und Herausgeber kultur- und geisteswissenschaftlicher Publikationen mit Oberösterreichbezug.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Herausgabe kultur- und geisteswissenschaftlicher Publikationen mit inhaltlichem Oberösterreichbezug.

Wie wird gefördert?

Förderbar sind die technischen Herstellungskosten (d.h.: Satz, Grafik, Druck, Layout, Lektorat sowie Bildkosten). Redaktionelle Tätigkeiten, Reisekosten, etc. können nicht berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es handelt sich um eine kultur- oder geisteswissenschaftliche Publikation.
  • Vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug der Publikation (mind. 50 % des Textes). Ein persönlicher Oberösterreichbezug der Autorin oder des Autors bzw. der Herausgeberin oder des Herausgebers ist nicht ausreichend.
  • Es besteht eine konkrete Publikationsmöglichkeit
  • Die Publikation erscheint in einer entsprechenden Auflage und wird einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Der Druck einer geringen Anzahl an Exemplaren für einen eingeschränkten Personenkreis ist nicht förderbar.
  • Die akademische Fachkompetenz der Autorin/des Autors ist gegeben und/oder ein positives Gutachten einer Fachexpertin/eines Fachexperten liegt vor.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular vor Drucklegung gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • detaillierte Programmbeschreibung inkl. Angabe des voraussichtlichen Erscheinungsdatums
  • vorläufiges Inhaltsverzeichnis sowie eine Textprobe im Umfang von 10 – 20 Seiten
  • Literaturverzeichnis
  • wissenschaftlicher Lebenslauf der hauptverantwortlichen Personen und/oder positives Gutachten wie oben dargestellt
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Zusagen weiterer Fördergeber bzw. Sponsoren in Kopie
  • Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: