Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an wissenschaftlich bzw. forschend tätige oberösterreichische Vereine und Institutionen.
Was wird gefördert?
Förderung kultur- und geisteswissenschaftlicher Jahresprogramme.
Wie wird gefördert?
Förderbar sind die wissenschaftlichen Kostenanteile von Jahresprogrammen sowie anteilige Personal- und Overheadkosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Standort der Institution in Oberösterreich und/oder vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug des Programms
- Präsenz des Programms in Oberösterreich
- kulturelle bzw. kunst- oder geisteswissenschaftliche Ausrichtung des Programms (naturwissenschaftliche Programme können beispielsweise nicht unterstützt werden)
- Das Programm hat konkrete, öffentlich zugängliche Ergebnisse (z.B. mittels Publikationen, Ausstellungen, Vorträgen, etc.) zum Ziel.
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- biografische Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen
- gegebenenfalls satzungsgemäß unterfertigter Jahresabschluss bzw. Bilanz des Vorjahres, sofern dieser nicht bereits vorliegt.
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
