Musikproduktion

Förderung von Musikproduktionen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden MusikerInnen und Musikgruppen, wobei es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person oder einen Verein handeln muss. Pro Förderwerber bzw. für jede Musikgruppe kann jährlich maximal eine Förderung vergeben werden.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der gesamte Ablauf der Produktion, von der Aufnahme, über Mixing und Mastering, bis zur unmittelbaren Tonträgererstellung und Vervielfältigung
  • Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden nicht gefördert (z.B.: Fahrtkosten, Nächtigung, Verpflegung, Werbung und Merchandise, Kosten für Musikvideos, usw.)

Wie wird gefördert?

  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Projektes erfolgen.
  • Nach Fertigstellung des Projekts bzw. der Produktion wird mit 10% der förderbaren Kosten bzw. max. 500 Euro gefördert.
  • Die endgültige Zusage und Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Abschluss des Projekts und Vorlage entsprechender Belege inkl. Zahlungsbestätigungen mit Valutadatum.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Als Oberösterreichbezug gilt ausschließlich der Hauptwohnsitz bzw. Vereinssitz des Antragstellers
  • Die Produktion muss in einem professionellen, gewerblich angemeldeten Tonstudio erfolgen

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag auf Förderung mittels Formular muss vor Beginn des geplanten Projekts eingereicht werden.
  • Nach Einlangen des vollständig ausgefüllten und rechtskonform unterfertigten Antrags, wird eine Förderung vorgemerkt.
  • Nach Abschluss der Produktion ist die Einreichung eines Nachweises in Form von Belegen inkl. Zahlungsbestätigung mit Valutadatum über die förderbaren Kosten erforderlich.

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

 

Für die Förderung von Musikproduktionen steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: