Gastateliers – Bewerbung

Das Land Oberösterreich bietet Kunstschaffenden die Möglichkeit, eine begrenzte Zeit (in der Regel 4 Wochen) in Gastateliers im In- und Ausland an einem künstlerischen Projekt zu arbeiten.

Zur Verfügung stehen Ateliers im Atelierhaus Salzamt in Linz, Villa Rabl in Bad Hall, im Egon-Schiele-Art-Centrum in Krummau (ČZ), in der Spinnerei Leipzig (D), im Centre en art actuel Sporobole in Sherbrooke (Provinz Québec, Kanada), Rimpfhof in Schlanders, Kulturmodell Bräugasse in Passau und im Schloss Weinberg.

Wer wird gefördert?

Die Arbeitsstipendien für Gastateliers richten sich an natürliche Personen und ist für Kunstschaffende der Bildenden Kunst, Architektur, Literatur und Musikkomposition, die ihren Arbeits- und/oder Wohnsitz in Oberösterreich haben und/oder bei denen ein außergewöhnlich intensiver Bezug zum Land Oberösterreich vorhanden ist, vorgesehen.

Was wird gefördert?

Das Land OÖ trägt die Miet- und Betriebskosten für den Aufenthalt. Zusätzlich wird ein Zuschuss zu den Aufenthalts- und Reisekosten als Arbeitsstipendium gewährt. Arbeitsmaterialien sind selbst mitzubringen, die Kosten dafür sind von den StipendiatInnen zu tragen.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss zu den Aufenthalts- und Reisekosten als Arbeitsstipendium wird in zwei Raten angewiesen: die 1. Rate wird vor Reiseantritt ausbezahlt, die 2. Rate (sie dient als Kaution) nach Rückkehr unter folgenden Bedingungen:

  • tatsächliche, zeitlich nicht unterbrochene Anwesenheit während der von der KUNSTSAMMLUNG zugesagten Aufenthaltsdauer im Atelier des Landes Oberösterreich;
  • Rückerstattung aller übergebenen Schlüssel sowie ordnungsgemäße Übergabe der Arbeits- und Wohn­räume an die örtliche Hausverwaltung;
  • ausführlicher schriftlicher Arbeits- und Leistungsbericht/Projektdokumentation über den Arbeits­­­­aufenthalt sowie Überlassung geeigneten Materials in digitaler Form für eine Internet-Präsentation auf der Homepage der KUNSTSAMMLUNG;
  • während dieser Zeit verfasste Manuskripte/Partituren oder Foto-/Videoarbeiten werden bei deren Veröffentlichung den Hinweis auf den Ort und das Jahr des Entstehens tragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wichtigste Voraussetzung ist der Bezug zu Oberösterreich.

Das künstlerische Vorhaben soll im Zusammenhang mit der Wahl des Gastateliers stehen.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Referenzmaterialien und Beschreibung des geplanten künstlerischen Projektes.
  • Über die Vergabe aller Ateliers entscheidet aufgrund der Bewerbungen eine Jury mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Bildenden Kunst, Musik und Literatur. Entscheidungsgrundlage sind die eingereichten Projektvorschläge, sowie die künstlerische Qualität der Arbeiten der Bewerberinnen und Bewerber.
  • Terminkoordination und Verwaltung übernimmt die KUNSTSAMMLUNG des Landes OÖ. Die Termine werden vorgegeben, wobei auf begründete Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
  • Das Recht, den Studienaufenthalt im Atelier des Landes OÖ anzutreten, wird erst wirksam, wenn die StipendiatInnen die Haus- und Atelierordnung unterschrieben und sich damit ausdrücklich zu deren Einhaltung verpflichtet haben.
  • Kunstschaffende haben alle für den Auslandsaufenthalt notwendigen Versicherungen selbst zu tragen.
  • Ortsspezifische Einreichbedingungen und -termine sowie weitere Informationen sind der aktuellen Ausschreibung auf der Homepage der KUNSTSAMMLUNG zu entnehmen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: