Beaufsichtigung im Pflichtschulbereich

Gefördert werden oö. Schulerhalter für die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich mit maximal 8,75 Euro pro Stunde.

Wer wird gefördert?

Oö. Schulerhalter allgemein bildender Pflichtschulen; ausgenommen sind Schulstandorte, die ganztägig geführt werden.

Was wird gefördert?

Die Kosten für die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn, in der Mittagspause und nach Schulschluss bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels.

Wie wird gefördert?

Die Kosten für die Beaufsichtigung hat pro Semester der Schulerhalter zu tragen. Der Beitrag des Landes beträgt fünfzig Prozent dieser Kosten, jedoch maximal 8,75 Euro pro Aufsichtsstunde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die zu beaufsichtigende Gruppe muss mindestens zehn und höchstens vierzig Schüler/innen umfassen.

Abwicklung / Antragstellung

Anträge auf Auszahlung des Landesbeitrages sind nach Ende des Schuljahres an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, bis längstens 31. August zu stellen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: