Filmförderung – filmkulturelle Veranstaltung und Festivals

Die Förderung richtet sich an Veranstalter filmkultureller Programme und Filmfestivals.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Institutionen und Veranstalter.

Was wird gefördert?

Gefördert werden filmkulturelle Veranstaltungen und Programme sowie Filmfestivals.

Wie wird gefördert?

  • Zu den förderbaren Kosten zählen die Projektkosten bzw. Kosten des filmkulturellen Jahresprogramms. Bei gesamtösterreichischen Projekten und Programmen können die Kosten der in Oberösterreich stattfindenden Veranstaltungen bzw. Programmteile sowie anteilige Overhead- und Personalkosten berücksichtigt werden.
  • Verpflegungskosten können bis zu einer Höhe von maximal 5% der Projektkosten anerkannt werden (Ausnahme: Unterbringungskosten und Tagesdiäten bei Veranstaltungen). Nicht akzeptiert werden Kosten für alkoholische Getränke und Rauchwaren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Standort bzw. Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen

Keine Förderbasis besteht für einmalige Filmvorführungen oder Sommerkinoveranstaltungen von Gemeinden.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular

  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • biografische Informationen zu den durchführenden Personen
  • rechtskonform unterfertigter Jahresabschluss bzw. Bilanz des Vorjahres, sofern dieser nicht bereits vorliegt.
  • gegebenenfalls  relevante Zusagen, für die Durchführung (Finanzierungs-Zusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)
  • gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: