Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Institutionen, sowie an Veranstalterinnen und Veranstalter filmkultureller Programme und Filmfestivals.
Was wird gefördert?
Gefördert werden filmkulturelle Veranstaltungen und Programme sowie Filmfestivals.
Wie wird gefördert?
- Zu den förderbaren Kosten zählen die Projektkosten bzw. Kosten des filmkulturellen Jahresprogramms. Bei gesamtösterreichischen Projekten und Programmen können die Kosten der in Oberösterreich stattfindenden Veranstaltungen bzw. Programmteile sowie anteilige Overhead- und Personalkosten berücksichtigt werden.
- Verpflegungskosten können in einem plausiblen Rahmen anerkannt werden, sofern ein direkter Projektbezug besteht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Standort bzw. Veranstaltungsort in Oberösterreich
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
Keine Förderbasis besteht für einmalige Filmvorführungen, reine Vergnügungsveranstaltungen und Sommerkinoveranstaltungen.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
- biografische Informationen zu den durchführenden Personen
- gegebenenfalls relevante Zusagen für die Durchführung (z.B. Finanzierungszusagen)
