Filmförderung – künstlerische Medienprojekte

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische KünstlerInnen und Institutionen, die sich künstlerisch mit den neuen Medien auseinandersetzen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an oberösterreichische KünstlerInnen und medienkulturelle Institutionen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerische Medienprojekte sowie medienkulturelle Jahresprogramme mit künstlerischer Ausrichtung.

Wie wird gefördert?

  • Zu den förderbaren Kosten zählen die Projekt- bzw. Programmkosten sowie jene Kosten die im Zuge der Präsentation in Oberösterreich entstehen.
  • Verpflegungskosten können bis zu einer Höhe von maximal 5% der Projektkosten anerkannt werden (Ausnahme: Unterbringungskosten und Tagesdiäten bei Veranstaltungen). Nicht akzeptiert werden alkoholische Getränke!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • persönlicher Oberösterreichbezug durch den/die KünstlerIn. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegt.
  • künstlerischer Anspruch des Projekts (keine rein journalistischen oder technikorientierten Medienprojekte)
  • Bei künstlerischen Medienprojekten ist zusätzlich eine gesicherte Präsentationsmöglichkeit in Oberösterreich Voraussetzung.
  • Standort und/ oder starke Präsenz des Programms in Oberösterreich

Eine Förderung von freien Radios oder Fernsehsendern im Rahmen dieses Förderprogramms ist nicht möglich. Diese liegt im Kompetenzbereich der Abteilung Presse. Eine Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn konkrete Projekte außerhalb des normalen Programms stattfinden.

Keine Förderbasis besteht auch für den reinen Betrieb von Webseiten- und Onlineplattformen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular

  • Projektbeschreibung
  • Ausstellungs- bzw. Präsentationsdaten
  • Informationen zu den hauptverantwortlichen Personen
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • gegebenenfalls  relevante Zusagen, für die Durchführung (Finanzierungs-Zusagen, aber auch Vereinbarungen über Miete, Gewinnbeteiligungen, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: