Oberösterreichische Filmförderung

Die kulturelle Filmförderung bezieht sich speziell auf den künstlerischen Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilm und richtet sich in erster Linie an Oö. Filmschaffende.

Wer wird gefördert?

Die kulturelle Filmförderung bezieht sich speziell auf den künstlerischen Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilm und richtet sich in erster Linie an Oö. Filmschaffende. Darüber hinaus werden Filme gefördert, die sich inhaltlich auf innovative Weise mit dem Land Oberösterreich auseinandersetzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projektentwicklung, Herstellung und die Verwertung (z.B.: DVD- Produktion, Festivalteilnahme, etc.) von Filmprojekten. Eine Verwertungsförderung ist nur dann möglich, wenn keine Projektentwicklungs- und/oder Herstellungsförderung bezogen wurde.

Wie wird gefördert?

  • Zu den förderbaren Kosten zählen alle Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung bzw. Herstellung oder Verwertung von Filmen (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.; keine reinen Reisekostenzuschüsse).
  • Verpflegungskosten können in einem plausiblen Rahmen anerkannt werden, sofern ein direkter Projektbezug besteht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • persönlicher Oberösterreichbezug durch RegisseurIn und/oder DrehbuchautorIn. Ausschlaggebend ist, dass der Hauptwohnsitz in Oberösterreich liegt (Ausnahme: Kulturpreisträgerinnen und Kulturpreisträger des Landes Oberösterreich), oder
  • Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich, oder
  • eindeutiger und vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug des Projekts
  • Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung. Derartige  Anträge sind der Filmkommission vorzulegen.

  • Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
  • schlüssiger Verwertungsplan

 

Keine Förderbasis besteht für rein kommerzielle Projekte wie Werbefilme, Imagefilme, Auftragsproduktionen, reine Konzert- oder Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten, Musikvideos, sowie Amateurprojekte. Universitäre Abschlussfilme, Abschlussfilme im Rahmen einer Fachhochschulausbildung oder andere Filmprojekte, die im Rahmen der Ausbildung durchgeführt werden, können im Bereich der Nachwuchsfilmförderung eingereicht werden.

Abwicklung / Antragstellung

Anträge mit einer beantragten Förderhöhe unter 15.000 Euro können in der Einreichphase für Projekte in der Abteilung Kultur eingebracht werden.

Projekte mit einer Förderhöhe ab 15.000 Euro müssen der Oö. Filmkommission zur Beurteilung vorgelegt werden. Die konkreten Einreichfristen und Sitzungstermine der Oö. Filmkommission finden Sie beim Unterpunkt "Einreichtermine".

Unterlagen

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Treatment und Synopsis
  • gegebenenfalls Drehbuch bzw. Auszüge daraus
  • Regiekonzept
  • Termin- und Produktionsplan
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan - Empfohlen werden die Kalkulationsvorlagen des BKA bzw. des österreichischen Filminstituts
  • Verwertungsplan
  • Darstellung des Oberösterreichbezugs
  • Lebensläufe und Filmografie der hauptverantwortlichen Personen
  • Stabliste
  • gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Einreichtermine 2024

Projekte mit einer Fördersumme unter 15.000 Euro: Februar bis April.

Für jene Projekte mit einer Fördersumme ab 15.000 Euro gelten folgende Einreichtermine:

  • 14. Dezember 2023 für die Filmkommissionssitzung am 18. Januar 2024
  • 14. März 2024 für die Filmkommissionssitzung am 18. April 2024
  • 16. Mai 2024 für die Filmkommissionssitzung am 20. Juni 2024
  • 22. August 2024 für die Filmkommissionssitzung am 26. September 2024

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: