Wer wird gefördert?
Die kulturelle Filmförderung bezieht sich speziell auf den künstlerischen Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilm und richtet sich in erster Linie an Oö. Filmschaffende. Darüber hinaus werden Filme gefördert, die sich inhaltlich auf innovative Weise mit dem Land Oberösterreich auseinandersetzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projektentwicklung, Herstellung und die Verwertung (z.B.: DVD- Produktion, Festivalteilnahme, etc.) von Filmprojekten. Eine Verwertungsförderung ist nur dann möglich, wenn keine Projektentwicklungs- und/oder Herstellungsförderung bezogen wurde.
Wie wird gefördert?
- Zu den förderbaren Kosten zählen alle Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung bzw. Herstellung oder Verwertung von Filmen (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.; keine reinen Reisekostenzuschüsse).
- Verpflegungskosten können bis zu einer Höhe von maximal 5% der Projektkosten anerkannt werden. Nicht akzeptiert werden Kosten für alkoholische Getränke oder Rauchwaren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- persönlicher Oberösterreichbezug durch RegisseurIn und/oder DrehbuchautorIn. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegt, oder
- Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich, oder
- eindeutiger und vorrangiger inhaltlicher Oberösterreichbezug des Projekts
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Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung. Derartige Anträge sind der Filmkommission vorzulegen.
- Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen
- schlüssiger Verwertungsplan
Keine Förderbasis besteht für rein kommerzielle Projekte wie Werbefilme, Imagefilme, Auftragsproduktionen, reine Konzert- oder Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten sowie Musikvideos. Des Weiteren gibt es keine Möglichkeit der Unterstützung für universitäre Abschlussfilme oder Abschlussfilme im Rahmen einer Fachhochschulausbildung, Antragsteller, die sich in einer laufenden fachspezifischen Ausbildung befinden sowie für Amateurprojekte.
Abwicklung / Antragstellung
Anträge mit einer beantragten Förderhöhe von bis zu 15.000 Euro können laufend in den entsprechenden Einreichphasen für Projekte in der Abteilung Kultur eingebracht werden.
Projekte mit einer Förderhöhe ab 15.000 Euro müssen der Oö. Filmkommission zur Beurteilung vorgelegt werden. Die konkreten Einreichfristen und Sitzungstermine der Oö. Filmkommission finden Sie beim Unterpunkt „Einreichtermine“.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- Treatment und Synopsis
- gegebenenfalls Drehbuch bzw. Auszüge daraus
- Regiekonzept
- Termin- und Produktionsplan
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan - Empfohlen werden die Kalkulationsvorlagen des BKA bzw. des österreichischen Filminstituts
- Verwertungsplan
- Darstellung des Oberösterreichbezugs
- Lebensläufe und Filmografie der hauptverantwortlichen Personen
- Stabliste
- gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Einreichtermine 2023
20. Dezember 2022 für die Filmkommissionssitzung am 26. Januar 2023
23. März 2023 für die Filmkommissionsitzung am 27. April 2023
25. Mai 2023 für die Filmkommissionsitzung am 29. Juni 2023
24. August 2023 für die Filmkommissionsitzung am 28. September 2023
Formulare und Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien
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Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen . - Bewertungskriterien der oberösterreichischen Filmkommission .