Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Jungunternehmereigenschaft im Sinne der Richtlinien besitzen.
Was wird gefördert?
- materielle und immaterielle Investitionen (soweit steuerlich anerkannt)
- Umlaufvermögen
- Anlaufkosten für max. das erste halbe Geschäftsjahr
Wie wird gefördert?
Die Förderung („De-minimis-Beihilfe“) besteht in der Gewährung einer stillen Beteiligung mit handels-rechtlichen Eigenkapitaleigenschaften.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.
Abwicklung / Antragstellung
Das Förderansuchen ist vor Beginn der Projektdurchführung entweder im Wege der Hausbank oder direkt bei der unten angeführten Adresse einzureichen:
OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG)
4020 Linz, Bethlehemstraße 3
Tel. 0732-777800-0,
Fax 0732-777800-40,
Internet: http://www.kgg-ubg.at
E-mail: office@kgg-ubg.at
- Kurzinformation zum Landesförderungsprogramm „OÖ. Gründerfonds – Beteiligung an Oö. Start-ups“ .
- Richtlinien zur Beteiligung des Oö. Gründerfonds an Oö. Start-ups für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 .
- Anlage 1 - Leitfaden der Beratungs-, Informations- und Förderungsangebote für JungunternehmerInnen in Oberösterreich (Stand: Dezember 2022) .
- Anlage 2 - KMU-Definition der EU (Stand: 9. Dezember 2022) .
- Anlage 3 - De-minimis-Verordnung (Stand: 9. Dezember 2022) .