Denkmalpflege

Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen, die der Erhaltung historischer Objekte und Bausubstanz, sowie von historischem Kulturgut in Oberösterreich dienen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von historischen Objekten, historischer Bausubstanz und historischem Kulturgut.
  • Privatpersonen, Gemeinden, Vereine, private Rechtsträger die mit Einverständnis der Eigentümerin/des Eigentümers denkmalpflegerische Maßnahmen durchführen.

Was wird gefördert?

  • Schwerpunkte der Förderung sind  Denkmalpflegemaßnahmen, die der Erhaltung historischer Objekte und Bausubstanz, sowie von historischem Kulturgut in Oberösterreich dienen.
  • Denkmalpflege umfasst die Erhaltung wertvoller Bau- und Bodendenkmäler, von Flur- und Kleindenkmälern und die Abwicklung der Kulturlandschafts- und Fassadenaktionen im Rahmen der Ortsbildpflege, sowie die denkmalpflegerischen Maßnahmen bei den Welterbestätten in Oberösterreich.

Wie wird gefördert?

  • Gefördert werden unbedingt notwendige Maßnahmen, die der Erhaltung historischer Objekte und Bausubstanz, sowie von historischem Kulturgut dienen, auch dann, wenn das Objekt nicht denkmalgeschützt ist!
  • Zu den förderbaren und nicht förderbaren Maßnahmen sh. die „Förderrichtlinien für Denkmal- und Ortsbildpflege“

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Objekt muss sich in Oberösterreich befinden unter Denkmalschutz stehen oder Denkmalcharakter haben.
  • Vorlage des vollständig ausgefüllten Förderantragsformulars
  • Kostenaufstellung/Kostenschätzung/Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan
  • Bescheid des Bundesdenkmalamtes mit der Genehmigung der geplanten Maßnahmen (wenn das Objekt unter Denkmalschutz steht).
  • Wenn das Objekt nicht unter Denkmalschutz steht, Unterlagen zur Dokumentation des Denkmalcharakters (Baugeschichte, historische Ansichten, aktuelle Bilder,…)

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag auf Förderung wird mittels unten stehendem Formular gestellt und muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen erfolgen.
  • Der Antrag kann erst nach Vorlage sämtlicher benötigter Unterlagen bearbeitet werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
  • Durch die Entgegennahme und Bearbeitung von Förderanträgen erwachsen dem Land Oberösterreich keine wie immer gearteten Verpflichtungen.

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: