Feinstaub PM10 und PM2,5
Als Feinstaub bezeichnet man den lungengängigen Anteil des Schwebstaubs (TSP, von engl. total suspended particles) – auch als einatembarer Staub bezeichnet. Die Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 beschreiben dabei Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 10 Mikrometer (µm) bzw. unter 2,5 µm. TSP umfasst daher alle luftgetragenen Partikel. PM10 stellt eine Teilmenge von TSP dar und PM2,5 wiederum eine Teilmenge von PM10. Die Hauptemissionsquellen für Feinstaub sind die Industrie, Kleinverbraucher (Heizungen, Haushalte), der Verkehr und die Landwirtschaft. Um Ferntransportphänomene wie Saharastaub, Vulkanasche oder auch aus dem Tal aufgestiegene Abgase zu detektieren, gibt es im oberösterreichischen Luftmessnetz die Messstelle Feuerkogel.
In Österreich gelten Grenzwerte für Feinstaub nach dem IG-L, welches die EU-Vorgaben (insbesondere die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG) umsetzt. Es existieren dabei einerseits Grenzwerte für den Jahresmittelwert (JMW) als auch für den Tagesmittelwert (TMW). Bei Letzterem sind 25 Überschreitungstage pro Jahr (lt. IG-L) bzw. 35 Überschreitungstage pro Jahr (lt. Luftqualitätsrichtlinie) zulässig.
Für PM2,5 ist ein nationales Ziel für die Reduktion der Belastung im städtischen Hintergrund festgelegt. Die Belastung wird durch den Indikator für die durchschnittliche Belastung, den AEI (von engl. average exposure indicator), bewertet. Im österreichweiten Indikator ist die Messstelle Linz-Stadtpark in Oberösterreich beinhaltet.
Im Jahr 2025 sind im Vergleich zu den letzten beiden Jahren leicht höhere Feinstaubwerte aufgetreten.
Die Anzahl der Staubüberschreitungstage für PM10 zeigt seit dem Jahr 2011 einen ausgeprägt sinkenden Trend sowohl im Untersuchungsgebiet „Oberösterreich ohne Ballungsraum Linz“ als auch im Untersuchungsgebiet „Ballungsraum Linz“.
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Stickoxide NO2, NO und NOx
Stickoxide entstehen bei jedem Verbrennungsvorgang. Für das Jahr 2024 weist der „Austria’s Annual Air Emission Inventory 1990 – 2024“ des Umweltbundesamtes den Verkehrssektor mit einem Anteil von 44,3 % als den größten nationalen Verursacher von NOx Emissionen aus.
Die beiden verkehrsnahen Messstellen Enns-Kristein 3 an der A1 Westautobahn und Linz-Römerberg zeigen wie in den Vorjahren die höchsten Jahresmittelwerte (JMW) für Stickstoffdioxid (NO2). Im Jahr 2025 erreichte der JMW an der Messstation Enns-Kristein 3 24,1 µg/m³ und in Linz-Römerberg 28,0 µg/m³.
Der sinkende Trend der NO2 Immissionen an den beiden verkehrsnahen Messstellen ist auf den steigenden Anteil der Elektrofahrzeuge und den Rückgang der durchschnittlichen Emissionen der Stickoxide (NOx) pro Fahrzeug zurückzuführen.
Ende 2024 wurde die neue Donautalbrücke (A26) eröffnet. Dies ist wahrscheinlich unter anderem eine Ursache, dass an der Messstation Linz-Römerberg der durchschnittliche tägliche Verkehr von 2024 auf 2025 um 3 % gestiegen ist. Ebenso sind die NO2 Immissionen von 27 µg/m³ auf 28 µg/m³ leicht angestiegen.
Bei der Messstation Enns-Kristein 3 hingegen sanken die NO2 Immissionen von 27 µg/m³ im Jahr 2024 auf 24 µg/m³ im Jahr 2025. In diesem Zeitraum sind die Verkehrszahlen um 2 % gesunken. Der deutliche Rückgang der NO2 Immissionen ist auch durch die geringere Fahrgeschwindigkeit während der Errichtung der Lärmschutzwände in der Nähe der Messstation mitverursacht.
Im Jahr 2025 wurde - so wie seit dem Jahr 2020 - an den verkehrsnahen Messstellen Enns-Kristein 3 und Linz‑Römerberg sowohl der Grenzwert für den Jahresmittelwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG von 40 µg/m³ als auch der im IG‑L festgesetzte Grenzwert inklusive der Toleranzmarge von in Summe 35 µg/m³ eingehalten.
An allen anderen Messstellen lag der Jahresmittelwert von NO2 deutlich unter dem Grenzwert des IG-L. Bis auf die Messstellen Linz-Römerberg, Linz-Neue Welt und Enns-Kristein 3 wurde auch der ab dem 1. Jänner 2030 geltende Grenzwert der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881/EU von 20 µg/m³ bereits eingehalten.
An keiner Messstelle wurde im Jahr 2025 für NO2 ein Halbstundenmittelwert (HMW) über 200 µg/m³ registriert. Der höchste HMW mit 197 µg/m³ an der Messstelle Linz-Römerberg wurde im Jahr 2025 wider Erwarten am 6. März 2025 um 16:30 Uhr (MEZ) gemessen. Erfahrungsgemäß treten hohe HMW für NO2 primär im Sommerhalbjahr, jeweils am späten Nachmittag nach einem sonnigen Tag auf.
Der Grenzwert für den HMW für NO2 von 200 µg/m³ wurde somit im Jahr 2025 an allen Messstellen eingehalten.
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Ozon
In höheren Luftschichten schützt Ozon (O3) vor schädlicher UV-Strahlung. Am Boden jedoch gilt O3 als Luftschadstoff. Dieser wird nicht direkt emittiert, sondern bildet sich aus Vorläufersubstanzen (Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen) unter starker Sonneneinstrahlung. Daher ist die Ozonbelastung in Oberösterreich vor allem in den Sommermonaten ein Thema.
Beim Menschen kann es bei hoher Ozonkonzentration zu Beeinträchtigungen der Lungenfunktion und zu einem Anstieg von Lungenkrankheiten führen. Es wird daher empfohlen, bei hohen O3-Werten, körperliche Anstrengung im Freien zu vermeiden. Bei manchen Pflanzenarten führen erhöhte Ozonkonzentrationen zu Schädigungen der Blattorgane und langfristig zu Wachstums- und Ernteverlusten.
Im Ozongesetz sind daher eine Informations- und Alarmschwelle sowie Zielwert festgelegt. Die Informationsschwelle wird bei einem Wert von 180 µg/m³ als Einstundenmittelwert (MW1), die Alarmschwelle bei einem Wert von 240 µg/m³ als MW1 überschritten. Dabei ist zu beachten, dass in den Standortkriterien der Ozonmesskonzeptverordnung, welche auf §9 Abs. 4 auf den Anhang VIII der Luftqualitätsrichtlinie verweist, Berggipfel ausgenommen sind. Daher wird bei einer Überschreitung der Informations- oder Alarmschwelle an der Station Feuerkogel keine Information und Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen an die Bevölkerung ausgerufen.
Zielwerte gibt es sowohl für den Schutz der menschlichen Gesundheit als auch für den Vegetationsschutz. Der Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit ist mit 120 µg/m³ als maximaler 8-Stundenmittelwert (MW8), der im Mittel über drei Jahre an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden darf, festgelegt. Der Zielwert für den Schutz der Vegetation ist ab dem Jahr 2010 als 5-Jahresmittelwert des AOT40-Wertes[1] unter 18.000 (µg/m³)*h festgelegt.
[1] Ozon ausgedrückt in (µg/m³)*h, bedeutet die Summe der Differenzen zwischen den Konzentrationen über 80 µg/m³ (=40 ppb) als MW1 und 80 µg/m³ während einer gegebenen Zeitspanne unter ausschließlicher Verwendung der MW1 zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends MEZ an jedem Tag. Die Verfügbarkeit der Ozonwerte muss dabei mindestens 90 % betragen.
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Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff und Kohlenmonoxid
Schwefeldioxid (SO2) ist ein farbloses, stechend riechendes Gas. Es entsteht hauptsächlich durch die Verbrennung schwefelhaltiger fossiler Brennstoffe. Im Jahr 2023 stammten in Oberösterreich 94 % der gesamten SO2-Emissionen aus der Industrieproduktion[1], vorwiegend verursacht durch die Eisen- und Stahlindustrie. In Österreich gelten für SO2 Grenzwerte, die primär durch das IG-L geregelt sind, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Grenzwerte wurden eingehalten. Nur einmal wurde der Wert für den Halbstundenmittelwert (HMW) von 200 µg/m³ überschritten. Der Grenzwert liegt bei maximal drei Halbstundenmittelwerte pro Tag über 200 µg/m³.
Schwefelwasserstoff (H2S) ist ein giftiges und leicht entzündliches Gas, welches bei Abbauprozessen in Kläranlagen, Deponien sowie der Industrie entstehen kann. Es gibt keine expliziten gesetzlichen Immissionsgrenzwerte. Stattdessen wird oft die Geruchsschwelle herangezogen, um Belästigungen zu beurteilen, da H2S bereits in sehr geringen Konzentrationen intensiv riecht. Eine Überschreitung des HMW von 20 µg/m³ dient als Orientierungswert für eine Geruchsbelästigung. In Lenzing 3 wurde im Jahr 2025 dieser Wert 240‑mal, an der Messstelle Haag am Hausruck 2-mal und an der Messstelle Hinzenbach 3-mal überschritten.
Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges, farb- und geruchloses Gas, welches bei unvollständiger Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen entsteht. Hauptverursacher sind demnach Kleinverbraucher (Heizungen, Haushalte), der Straßenverkehr und Industrieprozesse. Gemäß IG-L gibt es einen Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit, den maximalen 8-Stundenmittelwert (MW8), welcher an allen Messstationen deutlich unterschritten wurde.
[1] Umweltbundesamt GmbH, Bundesländer Luftschadstoff-Inventur 1990 – 2023, https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0980.pdf (abgerufen am 19.06.2026)
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Schwermetalle, Benzo[a]pyren und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe im PM10- und PM2,5-Staub
Schwermetalle im PM10- und PM2,5-Staub
Zur gravimetrischen Partikelmessung werden an jedem 4. Tag Quarzfaserfilter verwendet, an den übrigen Tagen kostengünstigere Glasfaserfilter. Aus den Tagesproben der Quarzfaserfilter werden Quartals-Mischproben gebildet und auf Ionen und Metalle analysiert. An verkehrsnahen Stationen im Winter wird generell Quarzfaser verwendet, damit zur Erfassung des Salzstreuungseinflusses bei Bedarf jeder Überschreitungstag auch einzeln analysiert werden kann. Der Jahresmittelwert (JMW) wird als gewichteter Mittelwert der Mischproben gebildet.
Im Jahr 2025 wurden Schwermetalle ganzjährig an acht Stationen im PM10 und an vier Stationen im PM2,5 gemessen.
Die Schwermetallgehalte bewegen sich in unterschiedlichen Größenordnungen. Die Quecksilbergehalte (Hg) aller Stationen waren kleiner oder gleich 0,03 ng/m³. Dagegen erreichte der JMW von Eisen (Fe) im PM10 in Linz‑Neue Welt 680 ng/m³. Deutlich geringer als im PM10 war in Linz der Eisengehalt im PM2,5, d.h. Eisen hielt sich eher in der Grobstaubfraktion auf, ebenso wie Kupfer (Cu). Blei (Pb), Arsen (As) und Cadmium (Cd) sind hingegen überwiegend in der feinen Fraktion zu finden und daher im PM2,5 fast so hoch wie im PM10.
Alle Gehalte an giftigen Schwermetallen lagen weit unter den Grenz- und Zielwerten.
Benzo[a]pyren und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe im PM10 und PM2,5 - Staub
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bestehen aus einer Mischung aus verschiedenen Substanzen. PAKs entstehen bei unvollständiger Verbrennung von organischem Material oder von fossilen Brennstoffen (u.a. in Heizungsanlagen oder im Straßenverkehr). Der Hauptverursacher sind veraltete Heizungsanlagen mit festen Brennstoffen.
Gebunden an Feinstaub können PAK eingeatmet oder über die Nahrung aufgenommen werden. Viele dieser Substanzen sind karzinogen und mutagen, bei Aufnahme durch die Atmung wird vor allem die Lunge geschädigt. Der bekannteste Vertreter der PAKs ist Benzo[a]pyren (BaP), welcher – im Gegensatz zu vielen anderen PAKs – im Hinblick auf Kanzerogenität bestens untersucht ist. In der Luft wird BaP partikelgebunden bestimmt und dient als Leitsubstanz für andere PAKs.
Im IG-L ist für BaP ein Zielwert von 1 ng/m³ festgelegt. Dieser gilt seit dem Jahr 2013 als Grenzwert.
Seit 2006 wird BaP in den gravimetrischen Staubproben PM10 und PM2,5 untersucht. Für die Analysen wurden aliquote Teile der Tagesfilterproben zu Messperioden von jeweils 28 Tagen zusammengelegt, sodass das Jahr in 13 Perioden aufgeteilt wurde.
Die Jahresmittelwerte lagen zwischen 6 % und 37 % des Grenzwerts von 1 ng/m³. Da der Grenzwert auf ganze ng/m³ gerundet wird, liegt eine Überschreitung erst ab 1,5 ng/m³ vor. Die Werte zeigen, dass BaP praktisch fast zur Gänze bzw. in großen Teilen in der PM2,5‑Fraktion vorkommt.
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BTEX-Aromaten
Die Abkürzung BTEX steht für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole. Diese flüchtigen organischen Verbindungen finden sich in allen Produkten, die aus Erdöl hergestellt werden (z.B. Benzin, Lösungsmittel oder Kunststoff) und sind vor allem in KFZ-Abgasen enthalten.
Diese Substanzen sind zum Teil sehr giftig und können Leberschäden und chronische Nervenschäden verursachen. Für das zusätzlich krebserregende Benzol ist im IG-L ein Grenzwert für den Jahresmittelwert von 5 µg/m³ festgelegt.
Im oberösterreichischen Messnetz werden Benzol und die anderen BTEX-Aromaten mittels Passivsammlern an insgesamt 8 Stellen gemessen.
Alle Werte lagen weit unter dem Grenzwert von 5 µg/m³. Der höchstbelastete Punkt war die Messstelle Linz-Bernaschekplatz mit 0,85 µg/Nm³. Dies sind 15 % des Grenzwerts.
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Staubniederschlag, Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Deposition
Staubniederschlag und Schwermetalle in der Deposition
Staubniederschlagsmessungen nach der Bergerhoff-Methode wurden im Jahr 2025 jeweils an mehreren Messstellen in Linz und Steyregg sowie an je einem Messpunkt in Braunau, Kremsmünster und Wels durchgeführt. Detailergebnisse bzw. der Jahresbericht zu den Staubniederschlagsmessungen finden sich auf der Homepage des Landes OÖ.[1] Im Auftrag von der jeweiligen Gewerbebehörde erfolgten zudem an einer Messstelle in Rohrbach und in vier Messstellen in Kallham Staubniederschlagsmessungen. Weiters wurde bei der Luftgütemessung in Weibern an zwei Messstellen Staubniederschlag gemessen.
Einige Einzelmonatswerte sind ausgefallen, da die Proben durch Insekten, Schmutz und/oder Algen verunreinigt waren oder aus sonstigen Gründen nicht verwendet werden konnten.
Laut IG-L, Anlage 6 Allgemeine Bestimmungen sind für die Ermittlung des Kennwerts 75 % der Tage eines Kalenderjahres erforderlich. Dies sind mindestens 9 von 12 Monaten.
Der Grenzwert des IG-L für den Staubniederschlag von 210 mg/(m2d) wurde an allen Messstellen eingehalten.
Eintrag von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in der Deposition
Neben dem Gehalt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen im PM10 - Staub wurde an ausgewählten Messstellen auch der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Staubniederschlag bestimmt.
Unter atmosphärischer Deposition werden die Stoffflüsse aus der Erdatmosphäre auf die Erdoberfläche verstanden, das heißt der Austrag und die Ablagerung von gelösten, partikelgebundenen oder gasförmigen Luftinhaltsstoffen auf Oberflächen (Akzeptoren) biotischer oder abiotischer Systeme. Biotische Akzeptoren sind die oberirdischen Sprossteile von Pflanzen, insbesondere die Blätter und Nadeln. Abiotische Akzeptoren sind beispielsweise Böden sowie Oberflächengewässer.
Gemessen wird die Deposition mit Depositionssammlern, das sind im Prinzip nach oben offene Töpfe oder Trichter mit einem Sammelgefäß. Für die Messung der gesamten Deposition ist die Auffangeinheit während der gesamten Sammelperiode durchgehend gegenüber der Atmosphäre geöffnet (Bulk-Sammler). Um auch im Winter bei Schneelage aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, wurden die Depositionssammler des Landes Oberösterreich zusätzlich mit einer internen Heizung versehen, um keine Messwertverfälschungen durch den Schnee bzw. durch Vereisung zu erhalten. Das nach oben offene Sammelgefäß aus Borosilikatglas hat im oberen zylindrischen Teil einen Durchmesser von 25 cm und ist im unteren Teil zu einem Trichter mit Ausflussöffnung verjüngt. Am Trichterauslass wird nun die Adsorbersäule, welche mit einem makroporösen Polystyrenharz gefüllt ist, angeschraubt.
Die aus der Atmosphäre innerhalb eines Monats deponierten organischen Spurenstoffe - sowohl aus der nassen als auch aus der trockenen Deposition – werden über den Glastrichter gesammelt und im angeschlossenen Adsorber zurückgehalten. Die im gesamten Glasgefäß, sowohl im zylindrischen Teil als auch im Trichterteil, anhaftenden Partikel werden beim Wechsel der Adsorbersäule mit Glaswolle und Aceton aufgenommen. Danach wird das Glasgefäß innen säuberlich mit Aceton nachgespült. Das Adsorbermaterial (Polystyrenharz) sowie die Glaswolle werden im chemischen Laboratorium extrahiert und mit der Spüllösung vereinigt. Die Probe enthält nun die Summe des im Adsorber, in der Glaswolle und in der Spüllösung innerhalb eines Monates gesammelten Depositionsmaterials. Die so erhaltene Messlösung wird mittels Gaschromatographie mit gekoppeltem Massenspektrometer auf PAK analysiert.
[1] Amt der Oö. Landesregierung, Staubniederschlag und Schwermetalle in Oberösterreich 2025, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/38259.htm (abgerufen am 17.06.2026)
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