Wer wird gefördert?
Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben mit förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten zwischen 20.000,00 Euro und 500.000,00 Euro realisieren und für dieses Investitionsvorhaben von der Austria Wirtschaftsservice GmbH(AWS)/dem erp-Fonds einen aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite mit „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten.
Was wird gefördert?
Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen eines aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite förderbar sind.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen/Zinsenzuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.
Formular
-
Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) (LWLD-Wi/E-5a) Herunterladen .
- Kurzinformation zur „Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021“
- Richtlinien der „Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021“
- Anlage 1 – Leitfaden der Beratungs-, Informations- und Förderungsangebote für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer in Oberösterreich (Stand: November 2020)
- Anlage 2 – KMU-Definition der EU (Stand: 30. November 2020)
- Anlage 3 – Richtlinie für die aws erp-Kredite (Stand: 30. November 2020)
- Richtlinie für die aws erp-Kredite (Gültigkeit ab 1. Jänner 2021)