Lehrgänge zur Teilqualifizierung

Lehrgänge zur Teilqualifizierung erstrecken sich auf einen Zeitraum von ein bis drei Jahren und sind auf bestimmte Teile des jeweiligen Berufsbildes eines Lehrberufes beschränkt.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird die integrative Berufsausbildung von erfolglos lehrstellensuchenden Jugendlichen, die aufgrund von Benachteiligungen voraussichtlich nicht die Möglichkeiten zum Erwerb eines vollen Lehrabschlusses im Rahmen betrieblicher Lehrverhältnisse haben. Die Kosten werden u.a. vom Land übernommen.

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung bzw. Abwicklung erfolgt über das AMS. Informationen über alle näheren Details erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Berater/Ihrer zuständigen Beraterin in der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: