Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation in Oberösterreich (FTI – Kooperation FFG) im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Förderung zur Stimulierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten bei den oberösterreichischen Unternehmen.

Die im Rahmen dieser Richtlinie erlassenden Ausschreibungsleitfäden, die den Schwerpunkten der Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ zu entsprechen haben, zielen auf die Stimulierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten bei den oberösterreichischen Unternehmen ab. Die Realisierung dieser Tätigkeiten soll in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Fachhochschulen erfolgen. Die gegenständliche Richtlinie bildet den EU-rechtskonformen Rahmen für die zu erstellenden Ausschreibungsleitfaden, auf deren Basis Landesbeiträge vergeben werden können. Eine Direktvergabe von Förderungen auf Basis dieser Richtlinie ist somit nicht möglich.

Wer wird gefördert?

Förderungswerberinnen und Förderungswerber können grundsätzlich nur außerhalb der oberösterreichischen Landesverwaltung stehende oberösterreichische natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften sein, deren Vorhaben einen eindeutigen Projektbezug zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes haben.

Was wird gefördert?

Förderbare Vorhaben sind:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien „industrielle Forschung“, „experimentelle Entwicklung“ oder „Durchführbarkeitsstudien“ sowie Vorhaben der Kategorie „Grundlagenforschung“ in Ergänzung zu Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
  • Kofinanzierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben;
  • Investitionen für Forschungsinfrastrukturen i.S.d. vorgenannten Kategorien;
  • Investitionen für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen;

  • Investition und Betrieb von Innovationsclustern;
  • Innovationsvorhaben von KMU (z.B. IPR-Sicherung, Abordnung hochqualifizierten Personals an KMU, Innovationsberatungsdienste für KMU);
  • Prozess- und Organisationsinnovationen;
  • Ausbildungsmaßnahmen;
  • Technologietransfer;
  • Maßnahmen zur Umsetzung von innovativen Vorhaben von KMUs.

Wie wird gefördert?

Die Förderungen werden in Call-Verfahren in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien, Ausschreibungsleitfäden) für die Förderung ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Voraussetzungen zur Gewährung von Landesförderungen werden in den erlassenden Ausschreibungsleitfäden definiert, die auf der Homepage der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) veröffentlicht werden.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: