Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis der Wasserbenutzungsrechte nach dem Wasserrechtsgesetz.
Es besteht aus der Evidenz der verliehenen Rechte, in der die Namen der Berechtigten sowie Ort, Art, Ausmaß und Dauer der Nutzungen ersichtlich sind, und den Urkundensammlungen (Bescheide, Projektsunterlagen, Pläne) zu diesen Rechten, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden aufliegen. Die Angaben aus der Evidenz sind auf dem Wasserbuchauszug ersichtlich.
Die Einsichtnahme und Erstellung eines Wasserbuchauszugs ist für jeden kostenlos.
Da derzeit das WSSERINFORMATIONSSYSTEM (WIS) umgestellt wird, ist derzeit der ONLINE Zugriff und somit die externe Erstellung eines Wasserbuchauszugs nicht möglich.
Wasserbuchauszüge können bis auf weiteres nur auf den Bezirksverwaltungsbehörden erstellt werden.
