KMU-Exportförderung für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Förderbare Vorhaben sind Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Erschließung eines neuen internationalen Zielmarktes oder zum Ausbau eines bestehenden internationalen Zielmarktes leisten.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können kleine oder mittlere Unternehmen (lt. KMU Definition der EU) sein, die den Firmensitz in Oberösterreich haben und ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich (ausschließlich Sparte Industrie, Sparte Gewerbe und Handwerk, Sparte Information und Consulting, Sparte Handel sowie Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft) oder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind.

Was wird gefördert?

  • Gegenstand der Förderung sind

  • Kosten für die Teilnahme an Messen/Veranstaltungen für den internationalen Zielmarkt,
  • Kosten für Kommunikationsmaßnahmen (Marketing- und Public-Relationsmaßnahmen)  für den internationalen Zielmarkt (max. 6 Monate),
  • und Beratungskosten für den internationalen Zielmarkt.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie zum Förderprogramm.

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist samt den dazu erforderlichen Unterlagen vor Beginn des Projektes mittels entsprechendem Formular bei der Förderungsstelle einzubringen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: