Abwicklung / Antragstellung
Im Rahmen der Vorhabensart 6.4.2 wird die Errichtung oder der Ausbau kleiner Biomassewärmeanlagen unter 400 kW Gesamtleistung (Erzeugungs-, Leitungs- und Verteilanlagen; keine Kraftwärmekopplung), die Umrüstung bereits bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz sowie Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nichtholzigen nachwachsenden Rohstoffen (Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen, etc.) gefördert, bei denen die anrechenbaren Kosten 250.000 Euro Netto nicht übersteigen.
Seit dem 01.01.2023 ist eine Antragstellung in der Vorhabensart 6.4.2 des Programms Ländliche Entwicklung 2014-2022 nicht mehr möglich.
Bis zum 31.12.2022 gültig eingereichte Projekte können jedoch noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung von Zahlungsanträgen ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes sind im jeweiligen Bewilligungsschreiben ersichtlich.
Alle bis zum 31.12.2022 gültig in der Vorhabensart 6.4.2 des Programms Ländliche Entwicklung 2014-2022 eingereichten Anträge, für die bis zu einem der nachstehend angeführten Stichtage die angeforderten Unterlagen vollständig nachgereicht werden, werden in ein auf einem bundesweit einheitlichen Bewertungsschema basierendes Auswahlverfahren einbezogen.
Wird das beantragte Vorhaben im Auswahlverfahren positiv ausgewählt, erfolgt eine schriftliche Bewilligung des Projektes und die Übermittlung des Zahlungsantrages für die Projektabrechnung.
Folgende Stichtage für das Auswahlverfahren werden bekannt gegeben:
31. Dezember 2022
31. März 2023
Abrechnungsunterlagen für die Vorhabensart 6.4.2 Diversifizierung erneuerbare Energie
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Zahlungsantrag Vorhabensart 6.4.2
Der Zahlungsantrag mit der Abrechnung kann erst nach erfolgter Bewilligung des Projektes gestellt werden!
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